Rauchschutztür verriegeln

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
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Schönbrunner

Rauchschutztür verriegeln

Beitrag von Schönbrunner »

Häufig treffe ich Rauchschutztüren, bzw. "Rauchdichte Türen" an denen Türdrückergarnituren montiert sind, bei denen der Zapfen fehlt und dadurch die Tür im geschlossenen Zustand nicht verriegeln kann. Im Brand kommt es zum Temperaturgefälle, was aufgrund des Luftzuges die Tür öffnet und dadurch doch die Funktion der Tür wieder aufhebt. Die Frage lautet nun: 1. Müssen diese Türen verriegeln, 2. steht das in der DIN 18095, 3. wer kann mir den genauen Text zustellen?

Hinweis: Wir sind in Bayern!!!
siko

Beitrag von siko »

Hallo,

das steht doch schon in einem wort selbstschließend.

Gruß
Siko
Frank Fleischhauer

Beitrag von Frank Fleischhauer »

Hallo miteinander,
selbstschließend bedeutet nicht abschließbar! Die Tür muss lediglich mit der Falle ins Schloss fallen, d. h. sie darf sich nicht ohne Betätigung des Drückers öffnen lassen. Dieses ergibt sich aus den in den abPs genannten Spaltmaßen in Verbindung mit den für die Türen in den abPs ebenfalls vorgeschriebenen genormten Schlössern.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer
Schönbrunner

Beitrag von Schönbrunner »

Danke, Frank. Selbstschließend bedeutet natürlich nicht, dass die Tür auch zusätzlich abzuschließen (versperren) ist
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