Wenn ich mich richtig erinnere gibt es eine Vorschrifat das ab einer gwissen Betriebsgröße die beschäftigung eines BSB vorgeschrieben ist .
Wenn ich mich richtig erinnere heißt es da " ab einer Gebäudefläche von 2000 m² .
Stimmt das ?
Und wo steht das nochmal genau ?
Gruß Stefan Huter ...
dach ich eben DAMIT dem ganzen etwas Nachdruck verleihen zu können .