VdS-Fachtagung "Gewässerschutz/Löschwasser-Rückhaltung" am 20.09.2024
in Köln und als Livestream
Im Brandfall anfallendes Löschwasser kann mit erheblichen Schadstoffmengen verunreinigt sein. Wenn es im Erdreich versickert und zu einer Kontamination des Grundwassers führt, verursacht dies große Folgeschäden. Daher sollte verunreinigtes Löschwasser grundsätzlich immer zurückgehalten werden.
Auch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) fordert, dass die bei Brandereignissen freigesetzten wassergefährdenden Stoffe sowie die entstehenden Verbrennungsprodukte zurückgehalten werden.
Betreiber haften nicht nur nach dem Verursacherprinzip für ihre Betriebsrisiken (Betreiberhaftpflicht), sondern können im Einzelnen auch als Eigentümer für Brand-Folgeschäden, z. B. durch den Austritt von kontaminierten Löschmitteln, verantwortlich gemacht werden. Zudem führen mögliche Umweltschäden zu hoher öffentlicher und medialer Aufmerksamkeit und dadurch oftmals zu Imageeinbußen.
Die 2-jährliche VdS-Fachtagung bietet aktuelles Expertenwissen mit viel Praxisbezug und Raum für den fachlichen Austausch.
Diese Fachtagung erfüllt die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeitende nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 5,3 Zeitstunden.
Nächster Temin:
05.05.2026 in Köln oder als Livestream
Weitere Infos und Anmeldung unter:
vds.de/FT-LOESCH
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VdS-Fachtagung "Gewässerschutz/Löschwasser-Rückhaltung" am 05.05.2026
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André Schweda
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