in den Pumpenräumen von Sprinkleranlagen und in den FIZ (Feuerwehrinformationszentralen)
habe ich bisher noch nicht gesehen, dass dort andere Sachen gelagert werden.
Was ich leider noch nicht gefunden habe,
WO steht das?

Im Brandschutzkonzept sind Pumpenraum und BMZ (Brandmeldezentrale) als besonders
schützenwert eingestuft und entsprechen mit F90 gesichert.
In welcher Bauordnung, Vorschrift (VdS oder DIN) steht,
dass nur die Pumpe (bzw. die BMZ) in den Räumen sein darf?
Viele Grüße
Wolle