Alarmierungsanlagen in Schulen

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
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PBRM
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Alarmierungsanlagen in Schulen

Beitrag von PBRM »

Hallo,

in Bezug auf die jeweilige TPrüFVO der Länder wird die Prüfung von Brandmelde- u. Alarmierungsanlagen von einem Prüfsachverständigen verlangt.

Angenommen wir ertüchtigen und erweitern in einer Grundschule die SAA im Bestand. Unterliegt die Alarmierungsanlage der Überprüfung durch einen SV?

Wie sieht es mit der NT Entrauchung und der Sicherheitsheitsstromversorgung aus ggfs. mit Einzelakkus. Unterliegen diese auch der Prüfung durch einen Prüfsachverständigen?
Mit freundliche Grüßen

PBRM
clammer
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Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Alarmierungsanlagen in Schulen

Beitrag von clammer »

Um welches Bundesland geht es denn? (die PrüfVO sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich).

Im Saarland gilt die "Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen nach der Landesbauordnung (Technische Prüfverordnung – TPrüfVO)".

Gruß
C. Lammer
PBRM
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Re: Alarmierungsanlagen in Schulen

Beitrag von PBRM »

Hallo Herr Lammer,

danke für die Nachfrage, genau die - Saarland.

Gruß
Mit freundliche Grüßen

PBRM
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