Brandschutztüren

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
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Gütherle

Brandschutztüren

Beitrag von Gütherle »

Hallo zusammen,

ich habe eine ganz kurze Frage.
Wie erkenne ich, um was für eine Automatik-Schutztür es sich handelt,wenn kein Schild/Plakette drauf ist?
JanzeinFeiner

Re: Brandschutztüren

Beitrag von JanzeinFeiner »

Hi! Willkommen im Forum!

das ist sehr leicht zu beantworten, denn nach dem Gesetz muss eine Brandschutztür gekennzeichnet sein, sonst handelt es sich nicht um eine Brandschutztür. das heißt, wenn du - wo auch immer - so eine Tür hast, musst du sie ersetzen und eine neue an diese Stelle tun. Obwohl: eigentlich musst du das nur, wenn ein Brandschutzgutachter das in Auftrag gegeben hat.
Standardmäßig wäre das wahrscheinlich eine T30: https://www.tuerenmeile.de/sicherheitst ... tueren-t30 entweder in Holz /Quer oder Längsoptik. Das erkennst du daran, ob sie aus Metall ist und eine besondere Verschraubung (Lange Schrauben) hat.
Das Ersetzen erfolgt durch eine Fachfirma.
Eine Rauchschutztür kann man an der Zarge/Dichtung erkennen.

Also noch mal: Mit den Türen sollte echt alles in Ordnung sein. Da solltest du mal gucken, denn sie muss dich und deine Familie ja vor rauch und Feuer schützen wie der name schon sagt.

Hoffe, das beantwortet deine kurz Frage auch kurz!
keith

Re: Brandschutztüren

Beitrag von keith »

Hallo,

kann nur die Ausführungen von JanzeinFeiner bestätigen, eine Feuerhemmende Türe muss immer eine Prüfplakette haben, an der die Kennzeichnung T30-T60-oder T90 ersichtlich ist. Meistens befindet sich diese Plakette im Falz des Türblattes. Gruß
Feuerwehrmann

Re: Brandschutztüren

Beitrag von Feuerwehrmann »

Dieses Thema hatten wir vor kurzem in unserer Firma durch, einige Türen hatten keine vorgeschriebene Kennzeichnung und der Chef fühlte sich nicht zuständig. Also in Eigenregie die Dinger besorgt und nun ist alles bestens.
Sicherheitsmatz

Re: Brandschutztüren

Beitrag von Sicherheitsmatz »

Feuerwehrmann hat geschrieben:Dieses Thema hatten wir vor kurzem in unserer Firma durch, einige Türen hatten keine vorgeschriebene Kennzeichnung und der Chef fühlte sich nicht zuständig. Also in Eigenregie die Dinger besorgt und nun ist alles bestens.

Hallo Feurwehrmann

eine Frage welche Dinger und wo hast Du in Eigenregie besorgt? Was war das für ein Thema in Eurer Firma?

Falls Du tatsächlich eine offizielle Quelle haben solltest, wo man ein Zulassungsschild für eine Brandschutztür herbekommt, wo die Bezeichnung, Zulassungsnummer etc. drauf steht, lass es mich bzw. uns wissen. Wie habt Ihr die Schilder befestigt? Eine Antwort wäre Super, danke Dir dafür.

Für Alle ein schönes Wochenende .

Gruss aus Korschenbroich
clammer
Beiträge: 619
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Brandschutztüren

Beitrag von clammer »

alles bestens.
Alles bestens? Höchstens kriminell!
Wir reden hier von zulassungspflichtigen Bauprodukten - Kennzeichnen kann und darf nur der, der auch die Übereinstimmung mit der Zulassung (rechtsverbindlich) erklärt hat. Sprich derjenige, der das Bauprodukt eingebaut hat.

Gruß
C. Lammer
Flocke

Höchstens kriminell!

Beitrag von Flocke »

Kann/Muss an dieser Stelle C. Lammer uneingeschränkt zustimmen!
Sicherheitsmatz

Re: Höchstens kriminell!

Beitrag von Sicherheitsmatz »

Flocke hat geschrieben:Kann/Muss an dieser Stelle C. Lammer uneingeschränkt zustimmen!

Guten Morgen @All ,

das ist auch meine Meinung, wollte jedoch dem Feuerwehrmann einräumen sich nochmal dazu zu äußern, vielleicht hat er was ganz anderes gemeint oder könnte uns aufklären .
Es wäre ja auch zu schön gewesen ;-) .

Ich wünsche Allen ein schönes Wochenende .

Gruss aus Korschenbroich

Matthias
Arnold

Re: Brandschutztüren

Beitrag von Arnold »

So was kann auch kompliziert sein. Man kann nicht wissen, was genau das ist...
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