Hallo Liebe Kollegen ,
Es geht um Folgedens, ich betreue 2 große Hotels für die meines erachtens keine richtige brandschutzordnung Teil C Vorhanden ist. Teil A und Teil B habe ich erneuert und fertig.
Aber nun gehts um den umfangreicheren Teil C.
Kann mir da vieleicht jemand helfen ?
Was genau muss da alles drin stehen?
Gibt es irgenwelche Muster die man einsehen kann wo man die vorgaben raus lessen kann?
oder hat jemand von euch sowas ?
bin um jede Hilfe danke bar.
Auch gern auf die e.mail adresse :
Benjamin.bergius@marriott.com
vielen vielen dank schon mal im voraus
mfg Benny
Erstellung Brandschutzordnung Teil C
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- Beiträge: 11
- Registriert: Di 25.08.2015 11:41
Re: Erstellung Brandschutzordnung Teil C
Hallo,
ich könnte Ihnen den Brandschutzordnungseditor von WEKA empfehlen.
Mit dieser Software kann man sehr übersichtlich seine Brandschutzordnungen
nach DIN erstellen und archivieren.
MfG
R.M.
ich könnte Ihnen den Brandschutzordnungseditor von WEKA empfehlen.
Mit dieser Software kann man sehr übersichtlich seine Brandschutzordnungen
nach DIN erstellen und archivieren.
MfG
R.M.
Re: Erstellung Brandschutzordnung Teil C
Das Buch von Klaus Meeting "Brandschutzordnung nach DIN 14096" ist auch sehr hilfreich und bietet Checklisten, falls man kein vorgefertigtes Layout verwenden soll/kann (Stichwort: Corporate Design).
Gibt es z.B. https://www.ecomed-storck.de/Feuerwehr-Brandschutz/Betrieblicher-Brandschutz/Brandschutzordnung-nach-DIN-14096-Hardcover.html <- hier
Gibt es z.B. https://www.ecomed-storck.de/Feuerwehr-Brandschutz/Betrieblicher-Brandschutz/Brandschutzordnung-nach-DIN-14096-Hardcover.html <- hier
Re: Erstellung Brandschutzordnung Teil C
Hallo,
die Brandschutzordnung Teil C sollte mindestens die folgenden Inhalte haben:
- Brandverhütung
- Alarmplan
- Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
- Löschmaßnahmen
- Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr
- Nachsorge
Ergänzend können noch Zeichnungen und Pläne angehängt werden.
die Brandschutzordnung Teil C sollte mindestens die folgenden Inhalte haben:
- Brandverhütung
- Alarmplan
- Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
- Löschmaßnahmen
- Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr
- Nachsorge
Ergänzend können noch Zeichnungen und Pläne angehängt werden.
Re: Erstellung Brandschutzordnung Teil C
Guten Abend,
die erste Prüfung sollte doch sein, ob der Teil C überhaupt notwendig ist, denn wenn es keine benannten Personen gibt, welche tatsächlich Brandschutzaufgaben, also die Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen, wahrnehmen, dann wird auch kein Teil C benötigt. Ein Ausnahme ist lediglich, wenn der Schadensversicherer dieses explizit fordert.
die erste Prüfung sollte doch sein, ob der Teil C überhaupt notwendig ist, denn wenn es keine benannten Personen gibt, welche tatsächlich Brandschutzaufgaben, also die Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen, wahrnehmen, dann wird auch kein Teil C benötigt. Ein Ausnahme ist lediglich, wenn der Schadensversicherer dieses explizit fordert.
Re: Erstellung Brandschutzordnung Teil C
Super! Vielen dank an Alle für eure Hilfe. 

Re: Erstellung Brandschutzordnung Teil C
Hallo,
mich wundert es immer wieder das gerade Bauämter in NRW "nur" den Teil A und B fordern. Aus der DGUV Information 205-023 ergeben sich mindetstens 5% ausgebildete Brandschutzhelfer. Diese sind im Teil C (Personen mit Brandschutzaufgaben) einzuschließen. Also denke ich ist ein Teil C immer mit fertigzustellen!?
Mfg
F.Lichte
mich wundert es immer wieder das gerade Bauämter in NRW "nur" den Teil A und B fordern. Aus der DGUV Information 205-023 ergeben sich mindetstens 5% ausgebildete Brandschutzhelfer. Diese sind im Teil C (Personen mit Brandschutzaufgaben) einzuschließen. Also denke ich ist ein Teil C immer mit fertigzustellen!?
Mfg
F.Lichte
Re: Erstellung Brandschutzordnung Teil C
Hallo F. Lichte,
die Bauämter sind weder für die Umsetzung von DGUV-Regelungen noch für den Vollzug des Arbeitsschutzes zuständig.
Gruß
C. Lammer
die Bauämter sind weder für die Umsetzung von DGUV-Regelungen noch für den Vollzug des Arbeitsschutzes zuständig.
Gruß
C. Lammer
Re: Erstellung Brandschutzordnung Teil C
clammer hat geschrieben:Hallo F. Lichte,
die Bauämter sind weder für die Umsetzung von DGUV-Regelungen noch für den Vollzug des Arbeitsschutzes zuständig.
Gruß
C. Lammer
Hallo Herr Lammer,
ich habe Baugenehmigungen vorliegen wo in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr die BSO gefordert wird. In der Regel steht dort Teil A und B.
Gruß F.Lichte