ich habe letzten Monat an einem Seminar zu baulichem Brandschutz teilgenommen. Hierbei wurde uns erzählt, dass
seit 2003 keine elektrischen Leitungen auf Putz durch notwendige Flure/Treppenhaüser verlegt werden dürften, es sei denn, sie
dienten dem vorbeugenden Brandschutz. Es wurde aber explizit darauf hingewiesen, dass dies nur für Objekte gelte,
die nach 2003 errichtet wurden und alle Objekte vor diesem Baujahr eine wesentlich höhere Brandlast pro m² haben dürften.
In diesen Objekten gelte also "Bestandsschutz" und eine Verlegung von brennbaren Materialien auf Putz sei gestattet.
Meine Frage wäre nun, ob diese Aussage so korrekt ist, da ich keine Informationen hierzu im Internet finden kann. Alle Infos
über Brandlast und baulichen Brandschutz beziehen sich darauf, dass seit 2003 keine Brandlast in notwendigen Fluren mehr zugelassen
ist. Sollte sich die Aussage als korrekt erweisen, bräuchte ich evtl. noch einen Hinweis, wo ich dazu etwas in schriftlicher Form
finden könnte.
Vielen Dank
