Hallo,
ein Werkstattbereich und ein Sozialbereich sind durch eine F90-Wand getrennt.
Unter der F90-Wand verbindet eine im Erdreich unter der Bodenplatte verlegte Regenentwässerungsleitung (KG-Rohr, DN 200) beide Bereiche.
Auf beiden Seiten sind Schachtabdeckungen mit Lüftungsöffnungen.
Es gibt sozusagen eine nicht rauchdichte Verbindung unter der Bodenplatte durch die Entwässerungsleitung.
Welche Brandschutzmaßnahmen sind erforderlich?
Gruß
Enzo
Grundleitungen zw. zwei F90 abgetrennten Bereichen
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Re: Grundleitungen zw. zwei F90 abgetrennten Bereichen
Ohne die Örtlichkeit gesehen zu haben, ist da eine Aussage recht schwierig.
Aber lt. Beschreibung ist meines Erachtens keine Maßnahme erforderlich.
Aber lt. Beschreibung ist meines Erachtens keine Maßnahme erforderlich.
Re: Grundleitungen zw. zwei F90 abgetrennten Bereichen
Hallo,
anbei eine Skizze von der Örtlichkeit.
Mit welcher Begründung sind keine Brandschutzmaßnahmen erforderlich?
Gruß
Enzo
anbei eine Skizze von der Örtlichkeit.
Mit welcher Begründung sind keine Brandschutzmaßnahmen erforderlich?
Gruß
Enzo
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