Kabelweg über abgehängte Decke

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
witcher

Kabelweg über abgehängte Decke

Beitragvon witcher » Mi 29.08.2007 21:31

Hallo zusammen,
ich hoffe ich habe für meine Frage die richtige Gruppe im Forum gewählt.

Folgende Ausgangssituation besteht:
In jedem Flur unseres Bürogebäudes gibt es einen Satellitenraum, in dem sich auch die Steigschächte für die ganzen Zuleitungen der jeweiligen Etage befinden.
Abgehend von diesem Raum verläuft die Stromverkabelung für den
jeweiligen Trakt über die Decke in die einzelnen Räume, darunter
auch ein ganzes Bündel an Stromkabeln zu unserem Serverraum.
Um nicht zu sagen, es gehemn zig Kabel in den Serverraum :zwink:

Wir hatten nun neulich in unserem Bürogebäude eine Brandschutzbegehung gehabt. Dabei wurde bemängelt, daß
die Menge der Kabel zu viel sei. Auch die abgehänge Deckung sei
dafür nicht ausgelegt und stellt m Falle eines Brandes eine Gefahr dar.

Die Kabel verlaufen dabei über eine abgehängen Decke, die ca. 60cm
zur Betondecke hängt. Meiner Einschätzung nach besteht das Material
der Decke aus Pressspan o.ä. Material.

Jetzt möchte ich fragen, ob man irgendwo nachlesen kann, wie es sich
in Hinblick auf die Verkabelung unter abgehängen Decken verhält. Wie
die zulässigen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Grenzen sind.

Gruß
Witcher

0- Ahnung

Beitragvon 0- Ahnung » Mi 29.08.2007 22:25

Befindet sich die genante Zwischendecke im Flur, wenn ja dann Dürfen die Leitungen in der Zwischendecke nur im Brandschutzkanal verlaufen, außer die Decke ist eine F90 Decke zuwischen Flur und Zwischendecke, da Flure F0 Bereiche sind. Wenn die Zwischendecke mit F90 zum Flur abgetrennt ist, oder Die Leitungen durch die Zimmer laufen müssen die Leitungen in für die Leitungsanzahl Geeigneten Leitungsverlegersystemen Verlegt werden z.B. Kabelrinne oder Sammelhalter.

witcher

Beitragvon witcher » Mi 29.08.2007 22:43

0- Ahnung hat geschrieben:Befindet sich die genante Zwischendecke im Flur, wenn ja dann Dürfen die Leitungen in der Zwischendecke nur im Brandschutzkanal verlaufen, außer die Decke ist eine F90 Decke zuwischen Flur und Zwischendecke, da Flure F0 Bereiche sind. Wenn die Zwischendecke mit F90 zum Flur abgetrennt ist, oder Die Leitungen durch die Zimmer laufen müssen die Leitungen in für die Leitungsanzahl Geeigneten Leitungsverlegersystemen Verlegt werden z.B. Kabelrinne oder Sammelhalter.


Hallo 0-Ahnung,
ja die Kabel verlaufen über einen Flur, auch über die Toilette hinweg, wo
die gleiche Deckenverkleidung hängt wie im Flur. Man kann die Decke
quasi mit der Hand hochdrücken und sehen wie die Kabel verlaufen.
Ich versuche mal morgen ein Bild hier reinzustellen.

Mit den von Dir genannten Bezeichnungen F0 etc. kann ich so nichts anfangen. Woran erkenne ich eine F90-Decke ?

Gruß
Witcher

0- Ahnung

Beitragvon 0- Ahnung » Mi 29.08.2007 23:04

Deiner Beschreibung nach handelt es sich Wahrscheinlich um eine OWA Decke diese hält keine Brandlaast vom Flur fern somit müssten deine Leitungen in einem Brandschutzkanal Laufen. F0 in Fluren Bedeutet das sich keinerlei Brandlast darin Befinden Darf dar Flure Fluchtwege sind. Es dürfen lediglich Flurversorgende Leitungen in dieser Zwischendecke in Normalen Kabeltrassen verlaufen. F90 Decken sind Geschlossene Decken aus Promat-, Gipskarton- oder Gipsfaserplatten mit Entsprechender Zulassung die das Feuer und denn Rauch für min 90 min vom Flur fernhalten.

Logiker

Beitragvon Logiker » Mi 05.09.2007 16:00

Hallo,

anscheinend befindet sich der Betrieb in NRW.
Du hast nach den Vorschriften gefragt.

Schaue mal unter folgenden Links nach:
http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_ ... fgehoben=N
http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_ ... fgehoben=N
http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_ ... fgehoben=N

http://www.is-argebau.de/Dokumente/4236865.pdf
http://www.is-argebau.de/Dokumente/4238029.pdf

Viel Spaß beim Lesen ....

Insbesondere sei auf die MLAR (bitte klären, ob in NRW gültig) verwiesen:

3 Leitungsanlagen in Rettungswegen
3.1 Grundlegende Anforderungen
3.1.1 1Gemäß § 40 Abs. 2 MBO sind Leitungsanlagen in
a) notwendigen Treppenräumen gemäß § 35 Abs. 1 MBO,
b) Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 MBO und
c) """notwendigen Fluren""" gemäß § 36 Abs. 1 MBO
nur zulässig, wenn eine Nutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist. 2Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Leitungsanlagen in diesen Räumen den Anforderungen der Abschnitte
3.1.2 bis 3.5.6 entsprechen.

3.2 Elektrische Leitungsanlagen
3.2.1 1Elektrische Leitungen müssen
a) einzeln oder nebeneinander angeordnet voll eingeputzt,
b) in Schlitzen von massiven Bauteilen, die mit mindestens 15 mm dickem mineralischem Putz auf nichtbrennbarem Putzträger oder mit mindestens 15 mm dicken Platten aus mineralischen Baustoffen verschlossen werden,
c) innerhalb von mindestens feuerhemmenden Wänden in Leichtbauweise, jedoch nur Leitungen, die ausschließlich der Versorgung der in und an der Wand befindlichen elektrischen Betriebsmitteln dienen,
d) in Installationsschächten und -kanälen nach Abschnitt 3.5,
e) über Unterdecken nach Abschnitt 3.5,
f) in Unterflurkanälen nach Abschnitt 3.5 oder
g) in Systemböden (siehe hierzu die Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden) verlegt werden.

2Sie dürfen offen verlegt werden, wenn sie
a) """nichtbrennbar sind""" (z.B. Leitungen nach DIN EN 60702-1(VDE 0284 Teil 1):2002-11),
b) """ausschließlich""" der Versorgung der Räume und Flure nach Abschnitt 3.1.1 dienen oder
c) Leitungen mit verbessertem Brandverhalten in notwendigen Fluren von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, deren Nutzungseinheiten eine Fläche von jeweils 200 m2 nicht überschreiten und die keine Sonderbauten sind.

3Außerdem dürfen ""in notwendigen Fluren einzelne kurze Stichleitungen offen verlegt werden"". 4Werden für die offene Verlegung nach Satz 2 Elektro-Installationskanäle oder -rohre (siehe DIN EN 50085-1
(VDE 0604 Teil 1):1998-04 und DIN EN 50086-1 (VDE 0605 Teil 1):1994-05) verwendet, so müssen diese aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.


Ich hoffe, Dir weitergeholfen zu haben.