Hallo Forum,
wie sieht´s denn mit der Haftung eines Brandschutzbeauftragten im Schadensfall aus?
Das bedeutet, inwieweit kann (wird) ein externer Brandschutzbeauftragter von Geschädigten (Auftraggeber bzw. Dritten) in die Haftung genommen werden?
Hat hier jemand Erfahrung bzw. Rechtsgrundlagen?
Grüße aus A