Wer darf Feuerlöscher Prüfen ???? J E D E R ?

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Brandschlucker

Wer darf Feuerlöscher Prüfen ???? J E D E R ?

Beitragvon Brandschlucker » So 16.09.2007 14:50

Da meine Themen so regen Zuspruch finden schreib ich doch nochmal .



Sachkundiger, Din, Feuerlöscher wer hat recht?
Hallo, vor allem an „ Kabelbrand „
Ich denke auf eine ehrliche Frage soll man auch ehrlich Antworten und nicht mit Din ´en
um sich werfen die vieles sagen und eigentlich doch keine erschöpfende Antwort geben.
Als erstes:
Der Begriff Sachkundiger ist nicht geschützt! Also kann Ihn jeder benutzen.
Also rein theoretisch, Sie bauen einige Feuerlöscher auseinander, Sie glauben Sie sind Sachkundig und behaupten einfach mal Sie sind Sachkundig. Solange keiner zu Schaden kommt passiert da Garnichts.
Was ich natürlich nicht für gut befinde, da man Jahre braucht um richtig fit zu sein.
Aber aufgepasst, Sie brauchen für Ihre Feuerlöscher auch eine Prüfung nach BetrSichV. Auch hier gibt’s einiges an Lektüre.
Das ist aber genauso ein Bürokraten deutsch wie die DIN.
Nun zum Problem von Kabelbrand:
Das sind ja alles Sachen die Sie nicht nachprüfen können.
Lassen Sie die Löscher vor Ort prüfen, ohne Stromanschluss geht da Garnichts.
Geeichter Drehmomentschlüssel, Kompressor oder Stickstoffflasche wäre von Vorteil.
Lassen Sie sich die zu Ihrem Feuerlöscher gehörende Prüf und Füllanleitung zeigen.
(Auch die hier aufgeführten auszutauschenden Teile sollten Sie sich zeigen lassen.)
Ohne diese lassen Sie den Prüfer nicht ran. Die gibt’s zu jedem Feuerlöscher.
Muss zur Zulassung passen. Die steht auf der Bedienungsanleitung auf dem Feuerlöscher.
( SP-12/….. oder P1-5/…. ). Es gibt Rückrufaktionen und Aussonderungslisten zu diesen Nummer.
Hat er die nicht kann das böse enden, da er wichtige Details nicht weiß.
Manche Hersteller hüten diese Vorschriften wie Ihr eigenes Leben.
Hier sollte eine Gesetzliche Regelung her. Die kommt erst wenn jemand zu Schaden gekommen ist.
Ein ehrlicher Prüfer klärt Seine Kunden richtig auf!!!!
Wenn Sie im Vorfeld diese Sachen verlangen wird ein Kofferraumprüfer erst garnich kommen.
Und der Betrug wird weiter gehen bis……………………………………………………
Achtung bei Nasslöschern muß das Löschmittel in bestimmten Abständen getauscht werden!!!!

:supi:
Wenn Sie Ihren Kofferaumrüfer nach den Prüfungen nach der BetrSichV fragen wird er ins Schleuder kommen. Achtung einige wenige Prüfungen müssen hier von einer ZÜS ( Zuständigen Überwachungsstelle gemacht werden)

Ein ehrlicher Instandhalter, Sachkundiger, befähigte Person wird für die Prüfung nach BetrSichV kein Geld verlangen, da es nur eine Dokumentation ist. Die dazugehörende Arbeit hat Er schon bei der Instandhaltung gemacht.





Wenn jemand weis, dass ein Feuerlöscherprüfer nicht mehr Prüfen darf weil er keinen Sachkundeausweis hat soll Er´s hier mal kundtun. :supi:[/b]
Zuletzt geändert von Brandschlucker am Sa 18.12.2010 20:56, insgesamt 3-mal geändert.

Brandschutz Kiel

Beitragvon Brandschutz Kiel » Mo 17.09.2007 12:16

So ist es!!!! Meine Rede!

Consultant

Beitragvon Consultant » Mo 17.09.2007 14:27

Hallo Forum, Hallo Herr Kurzhals,
zunächst erstmal eine Anmerkung zu Ihrer offensichtlichen Ablehnung von Normen: ohne die geht es nun mal nicht; sie sind Grundlage und Maßstab für das Handeln bezüglich technischer Sachverhalte und Sicherheitsfragen. Auch dann, wenn der Inhalt manchmal nicht sehr einfach verständlich ist, gehören sie zum „Handwerkzeug“ des Sachkundigen.

Nun zu dem „Sachkundigen“: Der Begriff braucht nicht geschützt zu werden. Die Anforderungen an einen Sachkundigen nach DIN 14406 Teil 4 sind in der Norm eindeutig festgelegt, so dass die Angabe „Sachkundiger nach DIN 14406 Teil 4“ schon eine konkrete Anforderung an die Person beinhaltet. Nur der sollte sich als Sachkundiger nach DIN 14406 Teil 4 bezeichnen, der das auch nachweisen kann (hier greift auch die Verantwortung der Betreiber, die das überprüfen sollten- Ausweise; Legitimation nach DIN 14406 Teil 4; Zertifikate).

Man unterscheidet grundsätzlich die Instandhaltung nach DIN 14406 Teil 4 und die Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung –so die richtige Bezeichnung der Rechtsvorschrift - (Als Abkürzung: BetrSichV).

Ihre Auffassung
„Ein ehrlicher Instandhalter, Sachkundiger, befähigte Person wird für die Prüfung nach BSV kein Geld verlangen, da es nur eine Dokumentation ist. Die dazugehörende Arbeit hat Er schon bei der Instandhaltung gemacht.“

Zeigt, dass Sie weder Inhalt und Bedeutung der Prüfung nach BetrSichV, noch den Umfang und Zweck der Dokumentation verstanden haben. Nun steht es in Ihrem Ermessen Leistungen zu verschenken, doch Andere sind darauf angewiesen zumindest ihre Kosten zu erwirtschaften. Allein die Ausbildung und die geänderte Dokumentationsunterlagen erfordern für jeden Kundendienstbetrieb einige Investitionen. Die Prüfung selber und der damit verbundene Aufwand fordern darüber hinaus zusätzlichen Zeitaufwand. Ich nehme an, dass Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung als befähigte Person nach BetrSichV auch über die Hintergründe der durchzuführenden Prüfungen aufgeklärt wurden und somit auch die Verantwortung, die deutlich über die des Sachkundigen hinaus geht, wahrnehmen können.
Kostenlose Prüfungen nach BetrSichV ist nichts anderes als die Fortsetzung der „Kofferraumprüfung“ auf einem anderen Gebiet.
Ich hoffe, Sie überdenken Ihre Auffassung zu dem Thema. Gern kann ich Ihnen auch Hintergrundinformationen dazu geben, wenn Sie das wünschen.

Brandschlucker

Kein Kommentar

Beitragvon Brandschlucker » Mi 19.09.2007 16:59

Ich beziehe mich auf meine Antwort vom 17.12.2006 beim vorherigen Thema
von mir.

Consultant

Beitragvon Consultant » Mi 19.09.2007 17:44

Hallo Forum, Hallo Herr Kurzhals,
eigentlich sollte ein Fachforum nicht für Polemik genutzt werden. Nach meiner Kenntnis haben Sie sich zum Thema BetrSichV noch nicht geäußert. Außerdem sollte diese wichtige Thematik nicht durch negative Argumentation verrissen werden. Die Umsetzung der BetrSichV in der Praxis ist für die Kundendienstbetriebe im Brandschutz eine wichtige Aufgabe und muss sehr ernst genommen werden. Das bedeutet letztlich auch, dass der Kenntnisstand bei allen Betroffenen das auch ermöglicht. Die Meinung, dass alles so bleibt, wie es war, ist da nicht hilfreich.