Sachkundiger, Din, Feuerlöscher wer hat recht?
Hallo, vor allem an „ Kabelbrand „
Ich denke auf eine ehrliche Frage soll man auch ehrlich Antworten und nicht mit Din ´en
um sich werfen die vieles sagen und eigentlich doch keine erschöpfende Antwort geben.
Als erstes:
Der Begriff Sachkundiger ist nicht geschützt! Also kann Ihn jeder benutzen.
Also rein theoretisch, Sie bauen einige Feuerlöscher auseinander, Sie glauben Sie sind Sachkundig und behaupten einfach mal Sie sind Sachkundig. Solange keiner zu Schaden kommt passiert da Garnichts.
Was ich natürlich nicht für gut befinde, da man Jahre braucht um richtig fit zu sein.
Aber aufgepasst, Sie brauchen für Ihre Feuerlöscher auch eine Prüfung nach BetrSichV. Auch hier gibt’s einiges an Lektüre.
Das ist aber genauso ein Bürokraten deutsch wie die DIN.
Nun zum Problem von Kabelbrand:
Das sind ja alles Sachen die Sie nicht nachprüfen können.
Lassen Sie die Löscher vor Ort prüfen, ohne Stromanschluss geht da Garnichts.
Geeichter Drehmomentschlüssel, Kompressor oder Stickstoffflasche wäre von Vorteil.
Lassen Sie sich die zu Ihrem Feuerlöscher gehörende Prüf und Füllanleitung zeigen.
(Auch die hier aufgeführten auszutauschenden Teile sollten Sie sich zeigen lassen.)
Ohne diese lassen Sie den Prüfer nicht ran. Die gibt’s zu jedem Feuerlöscher.
Muss zur Zulassung passen. Die steht auf der Bedienungsanleitung auf dem Feuerlöscher.
( SP-12/….. oder P1-5/…. ). Es gibt Rückrufaktionen und Aussonderungslisten zu diesen Nummer.
Hat er die nicht kann das böse enden, da er wichtige Details nicht weiß.
Manche Hersteller hüten diese Vorschriften wie Ihr eigenes Leben.
Hier sollte eine Gesetzliche Regelung her. Die kommt erst wenn jemand zu Schaden gekommen ist.
Ein ehrlicher Prüfer klärt Seine Kunden richtig auf!!!!
Wenn Sie im Vorfeld diese Sachen verlangen wird ein Kofferraumprüfer erst garnich kommen.
Und der Betrug wird weiter gehen bis……………………………………………………
Achtung bei Nasslöschern muß das Löschmittel in bestimmten Abständen getauscht werden!!!!

Wenn Sie Ihren Kofferaumrüfer nach den Prüfungen nach der BetrSichV fragen wird er ins Schleuder kommen. Achtung einige wenige Prüfungen müssen hier von einer ZÜS ( Zuständigen Überwachungsstelle gemacht werden)
Ein ehrlicher Instandhalter, Sachkundiger, befähigte Person wird für die Prüfung nach BetrSichV kein Geld verlangen, da es nur eine Dokumentation ist. Die dazugehörende Arbeit hat Er schon bei der Instandhaltung gemacht.
Wenn jemand weis, dass ein Feuerlöscherprüfer nicht mehr Prüfen darf weil er keinen Sachkundeausweis hat soll Er´s hier mal kundtun.
