Bestätigung von VDS-Konformität?

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joko

Bestätigung von VDS-Konformität?

Beitragvon joko » Do 01.06.2006 19:33

Hallo,

kürzlich wurde ich als ein einfacher BSB aufgefordert zu bestätigen,
dass das Unternehmen in allen Belangen die VDS-Vorschriften für
den (vorbeugenden) Brandschutz einhält.


Aus meiner Sicht kann ein BSB ohne Ingeneurstitel und besondere Weiterbildungen eine solche Aussage gar nicht treffen...

Folgende Aussagen können getroffen werden:
- Hausordnung mit Brandschutzordnung
- Branschutz- und Fluchtpläne
- Generelles Rauchverbot mit ausgewiesener Raucherzone
- Berichte von VDE- und Brandversicherer-Audits

Gibt es unter Euch Kollegen zum einen:
-- Erfahrungen mit solchen Anfragen
-- Genaue Referenzen (Gesetzestexte oder Durchführungsbestimmungen)
welche die Qualifikationen für eine solche Aussage notwendig sind
??

Informationen oder Berichte wie man rechtssicher mit solchen Anfragen umgehen sollte wären sehr hilfreich...

Danke und
Viele Grüsse an alle
Jochen

Falk_HL
Beiträge: 281
Registriert: Mo 16.06.2003 14:55

Beitragvon Falk_HL » Fr 02.06.2006 9:40

Hallo Jochen,

die Welt ist verrückt gell? Leider wird dies nicht nur ein Trend sein, sondern Alltag! Die Verantwortung wird, wann immer es geht, nach "unten" weiter gegeben. Und so stehst du als BSB oftmals ziemlich allein im Regen.

Zuallererst stellt sich jedoch die Frage in welcher Form du bestellt bist und welche konkreten Aufgaben du zu erfüllen hast. Das wiederum beantwortet vielleicht die Frage, ob du zu einer Antwort befähigt (welche Ausbildung hast du absolviert...) bist oder nicht bzw. welche Rolle du überhaupt als BSB auszufüllen hast.

Zum Thema Ausbildung ein Zitat aus unserem letzen vbbd-InfoBrief (2/2006):

... Bedenklich scheint mir dabei folgender Aspekt: Ausgehend von einem Unternehmer der beispielhaft versucht, sein Betrieb so zu führen, dass nach Möglichkeit alle Maßnahmen getroffen sind, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Dazu bedient er sich, wie vom Versicherer vorgeschlagen, eines Brandschutzbeauftragten (BSB), der den vorbeugenden Brandschutz organisieren soll. Selbstverständlich, das weiß der Unternehmer (UN), muss der BSB ausgebildet werden. Auch darf die Ausbildung betriebswirtschaftlich nicht den Rahmen sprengen. Gebildet wird ein solcher nach entsprechender Recherche und orientiert sich dann an den s. g. Marktpreisen. Und siehe da, hier besteht ein gewisser, für den UN erfreulichen, Spielraum.

Genau an dieser Stelle tappt der UN möglicher Weise in die 1. Falle, denn ein Preis-Leistungsverhältnis ist nicht wirklich ablesbar. Erschwerend kommt oben zitierter Satz hinzu: „... in Anlehnung an die vfdb-Richtlinie...“ Die Anbieter scheinen regelkonform anzubieten, somit bedient sich der Unternehmer gemäß betriebswirtschaftlicher Gesetzmäßigkeit des günstigsten Angebots.

Fatal an dieser nicht gerade praxisfremden Theorie ist, dass vom „gut“ ausgebildeten BSB im Nachgang entsprechend fundierte Kenntnisse erwartet werden und dieser im Unternehmen eine erwartete qualitativ hochwertige Dienstleistung erbringen soll. Das ist dann wohl der Moment, in dem sich der BSB ins kalte Wasser gestoßen fühlt. Die spannende Frage ist lediglich noch die, ob es für einen gut aussehenden Schwimmversuch dann noch reicht!?


Ich glaube genau an diesem Punkt bewegst du dich gerade, was mir bestätigt, dass der vbbd e.V. mit dem sich selbst gesteckten Ziel einer harmonisierten Ausbildung plus Zertifizierung der Ausbildungsinstitutionen absolut richtig liegt!

Nun aber zu deiner Frage:

1. Wer stellt die Forderung nach VdS? Euer Versicherer? Ohne dem VdS jetzt auf die Füße treten zu wollen, Brandschutz muss nicht immer schlecht bzw. nichtfunktionierend sein, wenn kein VdS-Stempel darauf zu finden ist. So manche Innovation findet erst später den Weg zur VdS-Prüfstelle. Andererseits gibt es auch Versicherer, die sich außerhalb der VdS-Welt bewegen, global sozusagen. D. h. es stellt sich die Frage, wer euch versichert und was eure eigene Philosophie ist

2. Was du aber mal abchecken kannst ist:

Was hast du für Anlagen (BMA, RWA, Löschanlagen...), von wem sind sie errichtet worden, was waren die Planungsgrundlagen, von wem sind sie abgenommen worden und von wem werden sie derzeit gewartet und instandgesetzt?

3. Eine Pauschalantwort würde ich mir hier verkneifen und zwar aus inhaltlichen Gründen!

Eine betriebsinterne - nicht VdS-konforme - Brandschutzlösung bei welchem Problem auch immer, kann unter Umständen zielführender sein, als irgendwelche Standardlösungen.

4. Keine Abweichungen bei Löschanlagen bzw. Anlagen, die eine Personengefahr durch ihr eigenes Wirken mit sich bringen. Bsp. CO2, hier sollten alle anerkannten Regeln, also auch die Regeln der Technik (und damit bist du zwangsweise wieder beim VdS) eingehalten werden.

Wenn es hier zugelassene Abweichungen gibt, dann berichtigt ihr mich bitte!

So dass mal in aller Kürze :zwink:
Grüße FH

Joachim Strick VdS

Beitragvon Joachim Strick VdS » Mo 05.02.2007 13:13

Die Forderung ist in dieser Formulierung nicht sinnvoll.

VdS-konform können nur bestimmte Gewerke des anlagentechnischen Brandschutzes (z. Löschanlagen, BMA) sein. Damit diese VdS-konform sind, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

Verwendung VdS-anerkannter Bauteile und Systeme
Installation durch eine VdS-anerkannte Errichterfirma
Beachtung der jeweiligen VdS-Richtlinien für Planung und Einbau.

Dies muss von der VdS-anerkannten Errichterfirma im sogenannten Installationattest bescheinigt werden. Dieses Installationsattest gehört zur Anlage. Ohne diese Bescheinigung handelt es sich nicht um eine VdS-Anlage. Dieses Attest kann nur von der Errichterfirma ausgestellt werden, keinesfalls aber vom Brandschutzbeauftragten. Um den Status der Anlagen dem Versicherer gegenüber zu dokumentieren, sollten Kopien der Installationsatteste genutzt werden. Bestimmte Anlagen müssen zudem in regelmäßigen Abständen von der Technischen Prüfstelle des VdS überprüft werden. Im Zweifel wende man sich an die nächstgelegene Niederlassung der Technischen Prüfstelle von VdS.