Brandschutzordnung als Mieter

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Ullga
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Brandschutzordnung als Mieter

Beitragvon Ullga » Mi 13.08.2025 8:33

Hallo zusammen!

Da ich noch ziemlich neu als BSB tätig bin, bräuchte ich Informationen, bei denen mir das www bisher auch nicht weiter helfen konnte.

Unser Amt hat sich in zwei Außenstellen eingemietet. Hier handelt es sich um größere Gebäude in denen sich auch noch andere Mieter befinden. Da in beiden Gebäuden Kindergärten untergebracht sind (>10 Kinder) handelt es sich ja automatisch um einen Sonderbau. Ich gehe stark davon aus das hier auch eine Brandschutzordnung vorgeschrieben sein sollte.

Meine Anfragen wurden vom Vermieter bisher ignoriert. Im Mietvetrag ist hierzu nichts geregelt.

In den Gebäuden werden vom Vermieter auch in unseren Mieteinheiten die Flucht- und Rettungspläne, sowie Feuerlöscher gestellt und gewartet etc..

Nun meine Fragen:
Gilt eine Brandschutzordnung nicht für ein ganzes Gebäude, oder kann sie auch nur für bestimmte Mieteinheiten gelten?
Habe ich als Mieter Anspruch auf die BSO? Wenn nicht, müsste ich ja eine eigene erstellen, diese sollte sich in Teil C aber doch bei Evakuierungen mit der anderen ergänzen?

Vielen Dank im Voraus!

THE
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Re: Brandschutzordnung als Mieter

Beitragvon THE » Mo 01.09.2025 10:49

Hallo,

wir haben in einigen unserer Dienststellen auch die Problematik, dass wir andere Nutzer (Wirtschaft oder Behörde) haben.
Brandschutzordnungen bekommen wir idR auch nicht vom Vermieter (er müsste sich auch nur darum kümmern, wenn sie ggf im Brandschutzkonzept vorschrieben sind). Er hat aber keine Einsicht oder keinen Einfluss auf die interne Brandschutzorganisation (Ablauf der Gebäuderäumung) seiner Mieter.
Vorgesehen ist eine Brandschutzordnung ja z.B. im Rahmen der ASR A2.2 Kap. 7.1. (2) und (3) - dort steht jeweils "dies [Anm: die Kommunikation der notwendigen Maßnahmen] KANN in Form einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 erfolgen".

=> man muss nicht unbedingt eine Brandschutzordnung haben - empfehlenswert ist es aber natürlich durchaus
=> nachdem die ASR die Anforderungen aus ArbStättV und ArbSchG konkretisiert, richtet sie sich an den Arbeitgeber - der Vermieter kann sich diesbezüglich entspannt zurücklehnen (außer es ergeben sich Notwendigkeiten aus dem Brandschutzkonzept, eben wie oben erwähnt)

Unsere Dienststellen erstellen in solchen Fällen dann immer für IHRE Zuständigkeitsbereiche eine Brandschutzordnung; wobei schon versucht wird, sich in den Abläufen mit den anderen Nutzenden und nach Möglichkeit auch dem Vermieter abzustimmen (der ja u.U. für die Wartung der BMA zuständig ist, was ja in der BSO angesprochen werden kann).