Hallo,
es soll ein Gaslager errichtet werden, das von vier Meter hohen Stabmatten umzäunt ist. Direkt daneben wäre dann ein Notausgang. Zudem mündet dann eine Tür als Notausstieg aus dem ersten Stock in das Lager. Es würden dann Gasflaschen direkt unter diesem Notausstieg stehen. Neben der zusätzlichen Gefahr durch die Gasflaschen könnte man also nicht an den Ausstieg anleitern. Auch die DLK hätte aufgrund des hohen Zauns, der Unterkante Tür endet, keine Chance.
Ich kann die Idee nicht nachvollziehen und käme zu dem Schluss, dass ein Gaslager an dieser Stelle nicht zulässig wäre. Oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank!
Gaslager an Notausgang und Notausstieg
Re: Gaslager an Notausgang und Notausstieg
Also müsste das Gasflaschenlager zumindest eine Panikverriegelung haben, um hilfsmittelfrei das Lager Richtung Notausgang und Sammelstelle verlassen zu können.
Ich nehme an, es handelt sich um einen Nebenfluchtweg? Dann wären die Gasflaschen schonmal zumindest nicht aufgrund von ASR A2.3 Punkt 6 (3) zulässig: "Nebenfluchtwege sind so einzurichten, dass deren sichere Benutzung für die darauf angewiesenen Personen gewährleistet ist."
Denn wenn ich bei der beschriebenen Konstellation eine Gefährdungsbeurteilung gem. ASR V3 durchführe, wäre ich im tiefroten Bereich
Baurechtlich müsste man wissen, um welches Bundesland es sich handelt und dann in der entsprechenden Bauordnung nachschauen, ob es dort konkrete Anforderungen gibt. (ASR A2.3 Punkt 4(2): "Beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sowie Sammelstellen sind die beim Errichten von Rettungswegen zu beachtenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder zu berücksichtigen."
Ich nehme an, es handelt sich um einen Nebenfluchtweg? Dann wären die Gasflaschen schonmal zumindest nicht aufgrund von ASR A2.3 Punkt 6 (3) zulässig: "Nebenfluchtwege sind so einzurichten, dass deren sichere Benutzung für die darauf angewiesenen Personen gewährleistet ist."
Denn wenn ich bei der beschriebenen Konstellation eine Gefährdungsbeurteilung gem. ASR V3 durchführe, wäre ich im tiefroten Bereich

Baurechtlich müsste man wissen, um welches Bundesland es sich handelt und dann in der entsprechenden Bauordnung nachschauen, ob es dort konkrete Anforderungen gibt. (ASR A2.3 Punkt 4(2): "Beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sowie Sammelstellen sind die beim Errichten von Rettungswegen zu beachtenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder zu berücksichtigen."
Re: Gaslager an Notausgang und Notausstieg
Das Problem wäre schon, dass man nicht in das Gaslager gelangt, es sei denn, man springt aus der Tür. Der Notausstieg ist ein 2. Rettungsweg zum Anleitern. Quasi einfach eine Tür in der Fassade. Direkt darunter dann die Gestelle mit den Gasflaschen.
Wir reden von NRW.
Wir reden von NRW.
Re: Gaslager an Notausgang und Notausstieg
Fragender hat geschrieben:[...] man springt aus der Tür. Der Notausstieg ist ein 2. Rettungsweg zum Anleitern.
=> facepalm

Fragender hat geschrieben:Wir reden von NRW.
=> §3 BauO NRW:
"(1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden, [...]"
=> §33 BauO NRW:
"(2) [...]Der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr ist nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen."
Also ist hier dringend die Einbeziehung der örtlichen Brandschutzdienststelle notwendig, die dieses Rettungskonzept mittragen muss.