Hallo zusammen,
bei uns am Standort haben wir letztes Jahr eine Vielzahl an kontinuierlich beleuchtete Fluchtwegeschilder installiert.
Anscheinend sei dies seit 1.1.2019 Pflicht. (?)
Kann mir jemand weiterhelfen und mir sagen wo ich dies nachlesen kann ? In der ASR A1.3 sowie auch in der ASR A3.4/7 kann ich keine eindeutige Aussagen herauslesen.
Freue mich auf Eure Unterstützung:
Fritz
kontinuierlich beleuchtete Fluchtwegschilder
Re: kontinuierlich beleuchtete Fluchtwegschilder
Das kann zum einen im Brandschutzkonzept oder durch die Genehmigungsbehörde zur Auflage gemacht werden.
Eine allgemeine PFLICHT ist mir nicht bekannt. Vielleicht hilft hier ein Blick in die oben genannten Dokumente.
Eine allgemeine PFLICHT ist mir nicht bekannt. Vielleicht hilft hier ein Blick in die oben genannten Dokumente.
Re: kontinuierlich beleuchtete Fluchtwegschilder
Herzlichen Dank, das habe ich mir fast gedacht das es keine allgemeine Pflicht gibt.
Nun liegt es wohl an mir als BSB, zu klären, weshalb wir uns die teure Anschaffung gegönnt haben.
viele Grüße aus Kempten:
Fritz
Nun liegt es wohl an mir als BSB, zu klären, weshalb wir uns die teure Anschaffung gegönnt haben.
viele Grüße aus Kempten:
Fritz
Re: kontinuierlich beleuchtete Fluchtwegschilder
Neher hat geschrieben:Nun liegt es wohl an mir als BSB, zu klären, weshalb wir uns die teure Anschaffung gegönnt haben.
Ganz ehrlich - Nö! Die Anschaffung muss von dem gerechtfertigt werden, der sie beauftragt hat

Als BSB können Sie höchstens Argumente zur Verfügung stellen, die ggf. die Anschaffung unterstützen. Aber selbst das ist ja nicht gesichert, wenn etwas beauftragt wurde, was nirgendwo in der Bauordnung, den ASR oder dem Brandschutznachweis /-Konzept gefordert wurde. Vielleicht war ja einfach nur noch Geld im Investitionstopf, das verbraucht werden musste oder man hat sich einfach gedacht "ach - kann nix schaden ...."
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Re: kontinuierlich beleuchtete Fluchtwegschilder
Hallo,
erst einmal kommt es drauf an, um was für ein Gebäude, bzw. um welche Nutzung es sich handelt.
Für Verkaufsräume zum Beispiel steht in der MVkVo dazu folgendes:
Ob diese natürlich dauerhaft beleuchtet sein müssen geht daraus auch nicht explizit hervor, würde ich aber so verstehen.
Gruß Achim
erst einmal kommt es drauf an, um was für ein Gebäude, bzw. um welche Nutzung es sich handelt.
Für Verkaufsräume zum Beispiel steht in der MVkVo dazu folgendes:
An Kreuzungen der Ladenstraßen und der Hauptgänge sowie an Türen im Zuge von Rettungswegen ist deutlich und dauerhaft auf die Ausgänge durch Sicherheitszeichen hinzuweisen. Die Sicherheitszeichen müssen beleuchtet sein.
Ob diese natürlich dauerhaft beleuchtet sein müssen geht daraus auch nicht explizit hervor, würde ich aber so verstehen.
Gruß Achim
Re: kontinuierlich beleuchtete Fluchtwegschilder
Rettungszeichenleuchten im Dauerbetrieb können erforderlich sein, wenn
- es sich um einen Sonderbau handelt (siehe Sonderbauverordnungen in Verbindung mit DIN VDE 0108-100),
- es sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt (siehe ASR A1.3 und A2.3) oder
- ansonsten die Erkennungsweite der Rettungszeichen nicht gegeben ist (siehe EN 1838 bzw. DIN 4844-1).
Gruß
C. Lammer
- es sich um einen Sonderbau handelt (siehe Sonderbauverordnungen in Verbindung mit DIN VDE 0108-100),
- es sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt (siehe ASR A1.3 und A2.3) oder
- ansonsten die Erkennungsweite der Rettungszeichen nicht gegeben ist (siehe EN 1838 bzw. DIN 4844-1).
Gruß
C. Lammer