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Urteil:Feuerwehr haftet für Verunreinigung durch Löschschaum

Verfasst: Mo 13.03.2017 16:30
von ErichimDienst
Im Februar 2010 kam es im Baden-Badener Stadtteil Sandweier zum Brand einer Lagerhalle. Im Zuge der Löscharbeiten wurden von der Feuerwehr PFOS-haltige Schaummittel eingesetzt. Das verunreinigte Löschwasser gelangte über Versickerungsmulden in den Untergrund und verursachte Boden- und Grundwasserverunreinigungen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist der Einsatz dieses Löschschaums in Anbetracht der umweltschädigenden Wirkung des Schaums in der konkreten Brandsituation ermessensfehlerhaft gewesen. Es sieht darin eine schuldhafte Amtspflichtverletzung des Einsatzleiters der Berufsfeuerwehr.

Dies bedeutet, dass die Stadt für die Verunreinigungen haftet, soweit sie durch das PFOS-haltige Schaummittel verursacht wurden. Die Entscheidung dürfte von hoher Tragweite für die Feuerwehren und Kommunen sein.

Das Urteil des OLG Karlsruhe vom 23. Januar 2017, Az.: 1 U 146/14, kann hier im Volltext heruntergeladen werden: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/192001

Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Stadt hat allerdings Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht.

Bundesgerichtshof zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

Verfasst: Mo 25.06.2018 11:22
von ErichimDienst
Es gibt neuere Informationen dazu. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision zugelassen. Nun liegt eine Entscheidung vor (Urteil vom 14. Juni 2018 - III ZR 54/17).

Der BGH bestätigt die Rechtsprechung der Vorinstanz. Die Vorinstanz habe rechtsfehlerfrei erkannt, dass die Entscheidung des Einsatzleiters der Feuerwehr, den perfluoroctansulfathaltigen Schaum zu verwenden, um einen Übergriff des Feuers auf die benachbarte Lagerhalle zu verhindern, ermessensfehlerhaft und damit amtspflichtwidrig war und der Einsatzleiter dabei auch (einfach) fahrlässig handelte.

Hier der Link zur Pressemeldung des BGH (die Entscheidung liegt derzeit noch nicht gedruckt vor):
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... pm&Blank=1

Fatale Geschichte für die Stadt Baden-Baden...

Weiteres Urteil: Träger der Feuerwehr haftet für Verunreinigungen durch PFOS-haltige Schaummittel

Verfasst: Fr 19.06.2026 11:19
von ErichimDienst
Es gibt inzwischen ein Urteil zu einem ähnlichen Fall. Im September 2019 kam es in einem Futtermittelbetrieb zu einem Großbrand. Bei den Löscharbeiten wurden von der Freiwilligen Feuerwehr unter anderem auch PFOS-haltige Schaummittel eingesetzt. Dabei wurden wohl auch ältere Schaummittel verwendet (laut Etikett von 2005), deren Verwendung zum Zeitpunkt des Löscheinsatzes bereits längst verboten war (die Verwendung war nur bis 27 Juni 2011 zulässig). Der Löscheinsatz führte zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch PFAS, insbesondere PFOS.

Mit Urteil vom 04.07.2025 – 17 K 8395/22 entschied das VG Düsseldorf, dass die Beklagte (wohl die Stadt als Träger der Feuerwehr) verurteilt werde, „die bei den Löscharbeiten des Brandereignisses vom 27. September 2019 aus den verwendeten Löschmitteln stammenden Perfluoroktansulfonsäuren (PFOS) und die daraus entstandenen Abbauprodukte auf den Grundstücken der Kläger in … soweit zu beseitigen, dass in den Bodeneluaten der in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung festgelegte Prüfwert von 0,1 μg/l (Mikrogramm/Liter) nicht überschritten wird.“

Das heißt, der Träger der Feuerwehr muss die Sanierungskosten der Boden- und Grundwasserverunreinigungen tragen, die seine Feuerwehr durch Verwendung verbotener Schaummittel verursacht hat.

Das Urteil kann z. B. hier im Volltext heruntergeladen werden:
https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_dues ... 50704.html

Anmerkung: Aus dem Urteil geht nicht hervor, wo der Großbrand stattgefunden hat. Mit Hilfe des Datums des Löscheinsatzes und der Art des Betriebes (Futtermittel) lässt sich allerdings im Internet recherchieren, dass es sich wohl um den Großbrand in Kamp-Lintfort, Stadtteil Saalhoff handeln dürfte.

Weiteres Urteil zu durch Feuerwehreinsatz verursachten PFT-Schaden

Verfasst: Di 25.08.2026 16:26
von ErichimDienst
Hier ein weiteres, recht langes und ausführliches Urteil zum Thema.

Am 30.08.2007 kam es zu einem Großbrand der Schrotthalde auf dem Betriebsgelände einer Metallshredder- und Altautobehandlungsanlage, welcher erst nach ca. vier Tagen vollständig gelöscht werden konnte. Dabei wurden ca. 120.000 Liter eines PFC-haltigen Löschschaumkonzentrats verbraucht. Löschwasser gelangte in den Boden. Erst viel später, im Jahr 2012, wurde man auf Grundwasserverunreinigungen aufmerksam, die man in der Folge auf das Brandereignis aus dem Jahr 2007 zurückführen konnte. Mit Bescheid vom 12.08.2020 ordnete das Landratsamt die Sanierung des Grundwasserschadens gegenüber der Firma an. Diese legte Widerspruch ein und klagte.

Mit Urteil vom 14.05.2025 – 5 K 1737/22 entschied das VG Sigmaringen, dass der Sanierungsbescheid und der Widerspruchsbescheid aufgehoben werden. Die Bescheide seien rechtswidrig und verletzten die Klägerin in ihren Rechten (Randziffer 62). Der Auffassung des Gerichts zufolge hafte die Firma nicht für die PFC- bzw. PFT-Verunreinigung, sondern man sehe die Schuld in einem dominierenden Fehlverhalten Dritter (vergleiche Rz 63).

Ab Rz 183 geht das Urteil auf das Verhalten der Feuerwehr näher ein und kritisiert insbesondere die Einsatzleitung. Besonders deutlich wird das Urteil in Rz 238.

Auch das Landratsamt wird kritisiert. Die Störerauswahl sei ermessensfehlerhaft und rechtswidrig vorgenommen und der Sachverhalt falsch beurteilt worden (Rz. 246 bis 252).

Das Urteil kann z. B. hier im Volltext heruntergeladen werden:
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/docu ... E001623333

Anmerkung: Im Urteil wird zwar kein Firmenname genannt, aber aus einer Pressemitteilung des VG Sigmaringen ist zu entnehmen, dass es sich um die Firma Shredderwerk Herbertingen GmbH handelt, bei der es seinerzeit gebrannt hat.