Arbeitschutzrecht vor Baurecht?

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
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Heinz

Arbeitschutzrecht vor Baurecht?

Beitrag von Heinz »

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich kann mich an einen Referenten erinnern, ich denke es war bei den Nürnberger Brandschutztagen, der aussagte, dass das Arbeitsschutzrecht (Z.B. die ASR) vor dem Baurecht zu sehen ist.
Für mich wäre das ja auch logisch!
Ich habe da einen Beamten der mir das nicht glaubt. Wer kann mir hier nützliche Informationen oder Hinweise geben?

Gruß und Danke!

Heinz
clammer
Beiträge: 619
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Arbeitschutzrecht vor Baurecht?

Beitrag von clammer »

Arbeitsschutzrecht ist Bundesrecht und steht daher "über" dem Baurecht, welches "nur" Landesrecht ist; es geht also Bundes- vor Landesrecht.
D. h. aber auch, dass in der Regel die jeweils höhere Forderung zählt. Wenn also durch das Landesrecht eine Verschärfung des Bundesrechts eintritt, muss das Landesrecht umgesetzt werden.

Gruß
C. Lammer
Heinz

Re: Arbeitschutzrecht vor Baurecht?

Beitrag von Heinz »

Hallo C. Lammer,

danke für die Antwort, die logisch ist mir auch klar sein hätte müssen :!:

Gruß
Heinz
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