Kabel auf Holzbalken genagelt in Arbeitsstätte

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Gast

Kabel auf Holzbalken genagelt in Arbeitsstätte

Beitragvon Gast » Mo 15.11.2010 17:50

Hallo zusammen,
ich habe da gleich noch eine Frage.
Situation: Behindertenheim mit Nebengebäuden, hier Scheune mit Werkstatt, Bewohner haben Zugang.
Die Elektrifizierung der Scheune besteht zum großen Teil aus Kabeln und Verteilerdosen die per Nagelschelle direkt an den Holzbalken befestigt sind.
Keine flammhemmende Verkleidung ist dazwischen.
Darf das so sein? Wo kann ich nachlesen was erforderlich ist?
Gruß Ewald

nadoli94

Re: Kabel auf Holzbalken genagelt in Arbeitsstätte

Beitragvon nadoli94 » Sa 20.11.2010 22:16

Hallo Ewald,

so ganz pauschal ist das natürlich nicht zu beantworten. Gibt es ein Brandschutzkonzept, dann findet man hier schonmal die ersten Hinweise aber ganz Allgemein würde ich die (Muster-)Leitungsanlagenrichtlinie zur Rate ziehen.

Viele Grüße
Oliver

Gast

Re: Kabel auf Holzbalken genagelt in Arbeitsstätte

Beitragvon Gast » Mi 01.12.2010 17:33

Hallo Oliver,
ein Brandschutzkonzept gibt es noch nicht.
Danke erstmal für den Tip, ich werde die erwähnte Richtlinie mal durchforsten.
Viele Grüße F.Ewald

Jan Vietzen

Re: Kabel auf Holzbalken genagelt in Arbeitsstätte

Beitragvon Jan Vietzen » Sa 28.05.2011 18:42

Was Elektroinstallation betrifft, ist zumindest in Deutschland zunächst einmal in VDE nachzulesen. Von der Arbeitsstättenverordnung ist mir in diesem Fall auch nichts abweichendes bekannt. Was das (ziemlich dickliche) VDE anbetrifft, darf man Kabel nach VDE zunächst mal grundsätzlich schon auf Holz verlegen. Allerdings handelt es sich hier um ein Kabel welches direkt berührbar ist und damit muß es eine doppelte Isolation haben. Bei Leitungen vom Typ "NYM" (i.d.R. weiss und starr) ist das grundsätzlich mal der Fall. Das gilt auch für einpolige Kabel (z. Bsp. zum Staberder) welche es ebenfalls in NYM Ausführung mit einer innneren farbigen und äusseren zusätzlichen Isolation gibt. Andere einpolige und einfach isolierte Leitungen müssen immer in Kanälen verlegt werden. Diese sind aus PVC auch brennbar, müssen aber innerhalb eines verschlossenen Schaltschranks o.ä. nur mit Werkzeug / Schlüssel zugänglich sein. Ansonsten gilt hier auch die doppelte Isolation. Die Leitungsanlagenrichtlinie gilt dann natürlich weiter bei Fluchtwegen (Brandlast) bzw. stockwerkübergreifenden Installationen (Abschottung der Durchführungen mit gleicher Brandzeitfestigkeit wie die dazu gehörende Wand.

Kritisch wird es, wenn das Kabel rechtwinklig zu den Sparren mit Kabelschellen angenagelt ist und dazwischen über größere Distanzen in der Luft unbefestigt ist. Die Schwiegermutter hängt dann dort die Wäsche daran auf und deshalb kann man da durchaus eine Latte o.ä. anbringen, auf welchem das Kabel dann verlegt wird. Ein korrekt dimensioniertes Kabel wird weder im Betrieb noch im Fehlerfall nennenswert heiss, bzw. sollte lange vor einem Schmelzen der PVC Isolierung das Überstrom Schutzorgan (Sicherung) ansprechen. Bei korrekt dimensionierter Installation ist das Verlegen auf Holz deshalb auch tatsächlich unbedenklich.

Anders sieht es zum Beispiel bei Lampen aus. Auch diese werden gerne (direkt) auf Deckenbalken befestigt. Leuchtstofflampen haben Vorschaltgeräte und diese entwicklen bei Fehlern in der Leuchte (Start oder Röhre verbraucht) immense Temperaturen weil hier ein größerer Strom als im Betriebsfall fliessen kann. Auch bei den neuen EVG können eingetrocknete Elkos im Zwischenkreis oder andere Fehler zu Temperaturerhöhungen führen. Deshalb sollten Leuchten und andere Geräte grundsätzlich nicht direkt auf Holz sondern auf einer Zwischenplatte montiert oder abgehängt werden.

Ebenso gilt das (und die VDE) nicht in der Schweiz, wo sie auch keine normalen Steckdosen haben dürfen. In allen Holzgebäuden sieht man dort die Leitungen fein säuberlich und aufwendig in Stahlpanzer (Stapa) Rohren verlegt.

SaJa

Re: Kabel auf Holzbalken genagelt in Arbeitsstätte

Beitragvon SaJa » Di 31.05.2011 11:33

Hallo,

die Verlegung ist so zulässig. Der Verband der Sachversicherer hat aber die Bedingung, daß Aufputztaster, etc auf einer feuerfesten Montageplatte montiert sein müssen. Sowas hier zum Beispiel.

http://www.voltus.de/oxid.php/sid/12ddc ... -Geraete-/