Hallo zusammen,
ich bin als Brandschutzbeauftragter neu im Geschäft und habe einige , möglicherweise dumme, Fragen, auf die ich keine konkrete Antwort finde.
Durch einen Heizungsaufstellraum, Nennleistung kleiner gleich 50KW, verläuft eine 100mm Kunststoffleitung völlig ungeschützt, zudem hat keine einzige Rohrdurchführung der Heizungsrohre eine Brandabschottung zu den Nachbarräumen.
Ich habe gegenüber dem Kunden Brandabschottungen für die Heizungswasserrohr- Wanddurchführungen gefordert, sowie angeregt, das Kunststoffrohr (PVC) umzuverlegen, da es im Brandfalle schmilzt und der Rauch in benachbarte Abschnitte gelangt.
Liege ich richtig und wenn ja, mit welcher Vorschrift kann ich meine Aussage unterfüttern?
Vielen Dank schon jetzt,
Gruß Ewald
Abschottung für Rohrdurchbrüche im Heizungsaufstellraum
Re: Abschottung für Rohrdurchbrüche im Heizungsaufstellraum
Hallo Ewald,
mach Dir keine Sorgen, es gibt keine dummen Fragen.
Welche Qualität haben die Wände? Wenn die Wände feuerhemmend bzw. feuerbeständig ausgeführt sind, dann müssen auch entsprechende Schottungen bei Leitungsdurchführungen eingebaut werden. Bei einer Heizung mit kleiner 50 kW werden die Wände aber wahrscheinlich keine besondere Qualität besitzen, dann kann auch keine Schottung gefordert werden.
Als Vorschriften für dieses Thema empfehle ich erstmal die FeuVO und LAR (Feuerungsverordnung + Leitungsanlagen Richtlinie)
Viele Grüße
Oliver
mach Dir keine Sorgen, es gibt keine dummen Fragen.

Als Vorschriften für dieses Thema empfehle ich erstmal die FeuVO und LAR (Feuerungsverordnung + Leitungsanlagen Richtlinie)
Viele Grüße
Oliver