Mindestbreite Feuerwehrzufahrt

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
hessen521

Mindestbreite Feuerwehrzufahrt

Beitragvon hessen521 » Mi 15.04.2009 13:45

Istzustand:
Ein als Gehweg ausgewiesener Weg, Breite über 2,96 m. Die Grundstücke an diesem Weg wurde bisher landwirtschaftlich genutzt. Nun möchte der hintere Eigentümer 5 Häuser bauen. Ist dies möglich, obwohl der Zufahrtsweg nur 2,96 Meter breit ist. Ist dies für die Feuerwehr ausreichend ? Der Vorgang spielt im Bundesland Hessen. Wer kann mir hierzu eine Antwort geben ? Vorab schon mal ein Danke :-)

Speedy

Beitragvon Speedy » Do 16.04.2009 13:19

Hallo,

es kann sein, dass gar keine Feuerwehrzufahrt nötig ist.
In Hamburg darf bei bestimmten Gebäudeklassen ohne Feuerwehrzufahrt in zweiter Reihe gebaut werden, solange die Feuerwehr mit tragbaren Rettungsgeräten an diese Wohneinheiten heran kommen kann.

Helfen kann dir sicherlich die Hessesche Bauordnung und die Richtlinien für die Aufstellflächen der Feuerwehr.

MfG
André Piekuth