Ein als Gehweg ausgewiesener Weg, Breite über 2,96 m. Die Grundstücke an diesem Weg wurde bisher landwirtschaftlich genutzt. Nun möchte der hintere Eigentümer 5 Häuser bauen. Ist dies möglich, obwohl der Zufahrtsweg nur 2,96 Meter breit ist. Ist dies für die Feuerwehr ausreichend ? Der Vorgang spielt im Bundesland Hessen. Wer kann mir hierzu eine Antwort geben ? Vorab schon mal ein Danke
