Ich habe bei einem bestehenden Holzschnitzel-Lager folgende "Problematik":
Die Zugangstür zum Holzschnitzellager ist als T-30 RS-Tür ausgeführt; oberhalb dieser Tür sind zwei Lüftungsklappen vorhanden; diese werden - über Schmelzlotauslösung bei einer Temperatur von 72°C - geschlossen.
Folgende Situation : in den gelagerten Holzschnitzeln kommt es zu einem Schwelbrand - und damit zu einer starken Rauchentwicklung, was zum automatischen Schliessen der Tür führt...was aber passiert mit den Lüftungsklappen?? Die Rauchgastemperatur bei einem Schwelbrand wird anfänglich sicherlich eher niedriger sein als es zur Auslösung des Schmelzlotes erforderlich ist.
Meine Frage : wie entwickelt sich der Temperaturverlauf der Rauchgase bei einem Schwelbrand mit Holzschnitzeln ? Hat dazu jemand entsprechende Infos?
Anmerkung : das Schliessen der beiden Lüftungsklappen wäre natürlich "die einfachste Möglichkeit" - ist aber seitens des Betreibers nicht gewünscht.
Für hilfreiche Beiträge vielen Dank.
J.Schmitz
Rauchgastemperatur Holzschnitzel
Explosionsschutzdokument
Hallo Jörg,
hier geht es nicht alleine um den Brandschutz, sondern auch um den Explosionsschutz.
Wurde bereits ein Explosionsschutzdokument erstellt?
Wenn ja, werden dort in der Regel auch Maßnahmen beschrieben.
Wenn nein, würde ich zuerst ein Explosionsschutzdokument erstellen, um die hier geforderten Maßnahmen in das Gesamtkonzept zu implementieren.
Grüße
Uwe
hier geht es nicht alleine um den Brandschutz, sondern auch um den Explosionsschutz.
Wurde bereits ein Explosionsschutzdokument erstellt?
Wenn ja, werden dort in der Regel auch Maßnahmen beschrieben.
Wenn nein, würde ich zuerst ein Explosionsschutzdokument erstellen, um die hier geforderten Maßnahmen in das Gesamtkonzept zu implementieren.
Grüße
Uwe
Hallo Herr Schmitz,
wenn der Lagerraum brandschutztechnisch abgetrennt ist (und diese Abtrennung baurechtlich gefordert ist), muss die Trennwand den Durchtritt von Feuer und Rauch (so steht es wohl in allen BauOen) verhindern. Es steht nirgends, dass sich das nur auf Heißrauch bezieht.
Aus meiner Sicht ist es hier zwingend erforderlich, dass die Klappen durch Rauchmelder gesteuert geschlossen werden. In NRW ist das übrigens auch explizit in der LüAR beschrieben...
Ggf. sollten Sie erst mal prüfen, ob die BSK zulassungskonform eingebaut wurden, das es keine BSK gibt, die als reine "Überströmöffnung" zugelassen ist!
Viele Grüße,
Frank Borgert
wenn der Lagerraum brandschutztechnisch abgetrennt ist (und diese Abtrennung baurechtlich gefordert ist), muss die Trennwand den Durchtritt von Feuer und Rauch (so steht es wohl in allen BauOen) verhindern. Es steht nirgends, dass sich das nur auf Heißrauch bezieht.
Aus meiner Sicht ist es hier zwingend erforderlich, dass die Klappen durch Rauchmelder gesteuert geschlossen werden. In NRW ist das übrigens auch explizit in der LüAR beschrieben...
Ggf. sollten Sie erst mal prüfen, ob die BSK zulassungskonform eingebaut wurden, das es keine BSK gibt, die als reine "Überströmöffnung" zugelassen ist!
Viele Grüße,
Frank Borgert