Fluchttüren

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Armin

Fluchttüren

Beitragvon Armin » So 03.08.2008 14:19

Hallo zusammen,

habe mal eine algemeine Frage.

ich habe ein Verwaltungsgebäude mit ca. 700 Ma.

Hier habe ich einen Fluchtreppenraum, die Türen gehen alle in die richtige Richtung auf, also in Fluchtrichtung. Wenn aber die Tür hinter mir zufällt ist diese zu. Ich habe keine Möglichkeit mehr zurück ins Gebäude zu kommen.
Ist das so in Ordnung?

Es sind in dem Gebäude keine anderen Firmen untergebracht.

Wolf R.

Beitragvon Wolf R. » So 03.08.2008 15:25

Hallo Armin,

bei einem Fluchtweg wird das im allgemeinen akzeptiert. Die Menschen sollen ja raus aus dem Gebäude und im Normalfall nicht hinein.
Wenn es gleichzeitig ein Rettungsweg ist, was fast immer der Fall ist, muss man sich natürlich Gedanken machen, wie z.B. die Feuerwehr ohne Zeitverlust rein kommt.
Ideal finde ich immer, wenn beide Richtungen durchgängig sind.

Gruß Wolfgang

cgraf

Beitragvon cgraf » So 03.08.2008 17:20

Wolf R. hat geschrieben:Ideal finde ich immer, wenn beide Richtungen durchgängig sind.

ja, die Einbrecher auch…

Armin

Beitragvon Armin » So 03.08.2008 17:33

eben das ist das Problem was sich immer wieder kreuzen wird.

Einerseits die die Türen in beide Richtungen begehbar, aber dabei eben auch der Gebäudeschutz der dem Gegenüber steht.

Normal darf ja auf dem notwendigen Flur keine Brandlast gelagert werden, daher ist es sehr unwahrscheinlich das es hier brennt. Aber wenn halt doch mal einer hier was lagert was im Altag immer wieder vorkommt und es passiert was, ist auch schlecht.

Wolf R.

Beitragvon Wolf R. » Mo 04.08.2008 9:36

cgraf hat geschrieben:ja, die Einbrecher auch…

Wir sind hier aber Brandschützer und keine Einbruchsschützer :zwink:
Gruß Wolfgang Rüttinger

cgraf

Beitragvon cgraf » Mo 04.08.2008 23:47

Na wie auch immer.

Ein, zwei Fragen an Armin hätte ich doch noch.
Armin hat geschrieben: Wenn aber die Tür hinter mir zufällt ist diese zu. Ich habe keine Möglichkeit mehr zurück ins Gebäude zu kommen.

- Wie kommst Du sonnst ins Gebäude?
- Warum möchtest Du nach der Nutzung eines Flucht- und Rettungsweges auf diesem Weg wieder ins Gebäude rein?

Also bei uns in Bayern verschließen und verriegeln wir die Türen i.d.R. hinter uns. Das ist schon so i. O.
Manche faule, lassen selbstverriegelnde Schlösser installieren und müssen die Türen nach dem Schleißvorgang nicht mehr verriegeln, auch das ist so i.O.
Eine Regelung für ein fluchtartiges Verlassen eines Gebäudes nach innen ist mir nicht bekannt.

Wichtig ist nur, dass Einrichtungen die an Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungstüren montiert wurden zugelassen sind.
Gesetzliche Bestimmungen, die hier in Frage kämen, wären z. B.:
ArbStättV
VstärrV
EltVTR

Irgendein Bestandschutz gilt hier nicht!

Aber ja, eine Tür ist natürlich auch ein möglicher Angriffsweg für Rettungskräfte, egal welchen Gewerkes auch immer.
Auch dafür haben wir in Bayern eine Lösung parat: Ein Zylinder.
Macht natürlich nur einen Sinn wenn die Rettungskräfte irgendwie an den Schlüssel rankommen.

Mich als Facherrichter würde grundsätzlich interessieren ob die Feuerwehren bei einem Brand den im Schlüsseltresor deponierten Schlüssel gebrauchen oder ihn lediglich bei Fehlalarmen einsetzen, um die Türen zu schonen, so zusagen.

@Wolf R.
Welche unverschossene Tür ist Deiner? Gerne auch per PM. :-)

@Armin
Besorg Dir doch einfach einen Schlüssel von dieser Tür, die Dir im Wege steht, so mache ich es, wenn ich rein will.

Wolf R.

Beitragvon Wolf R. » Di 05.08.2008 9:06

cgraf hat geschrieben:@Wolf R.
Welche unverschossene Tür ist Deiner? Gerne auch per PM. :-)

:???: :???: :???:

Rainer

Beitragvon Rainer » Di 05.08.2008 14:43

Hallo,
was spricht gegen einen Sicherheitschließzylinder, der die Tür in Fluchtrichtung frei gibt ( normales öffnen mittels Türgriff ) von Außen aber verschlossen ist - bis die Tür von Innen einmal "freigegeben" wurde.
Dann ist der Weg für die Feuerwehr frei.
Verschließt man die Tür wieder mit dem Schlüssel ist sie von Außen wieder zu.
Haben diese Variante selbst bei Flucht und Rettungswegen eingesetzt.

Gruß
aus HH

cgraf

Beitragvon cgraf » Di 05.08.2008 21:32

Rainer hat geschrieben:Sicherheitschließzylinder, der die Tür in Fluchtrichtung frei gibt...
Hallo Rainer, Kannst Du etwas mehr zu diesem Zylinder sagen.
Ich kenne dieses Produkt einfach nicht.

@Wolf R.
Hallo, ich ging davon aus, dass Du als Brandschützer, der es ideal findet, Türen beidseitig ohne Zuhilfenahme von Schließmittel öffnet, diese einfach offen lässt.
Ich stellte mich vor, dass Deine Türen beidseitig mit Türgriffen und Blindzylindern ausgestattet sind. :zwink:
Nicht ???

Wolf R.

Beitragvon Wolf R. » Mi 06.08.2008 16:01

cgraf hat geschrieben:..Ich stellte mich vor, dass Deine Türen beidseitig mit Türgriffen und Blindzylindern ausgestattet sind. :zwink:
Nicht ???

Jetzt habe ich den ironischen Wink kapiert. War nur von den "unverschossenen Türen" irritiert. :zwink:
Gruß Wolfgang rüttinger

Rainer

Beitragvon Rainer » Mi 06.08.2008 16:18

Hallo,
es handelt sich hier nicht wie von mir beschrieben um den Schließzylinder, sondern wohl eher um das Schloss an sich. - Habe schon von unserem Hausmeister einen Rüffel bekommen. :sad:

Zitat aus dem www:
Ein Panikschloss wird für ein- und zweiflügelige Türen meistens im Verlauf von Fluchtwegen eingesetzt. Mit einer einfachen Handbewegung über den Drücker (Türklinke) wird auch eine abgeschlossene Tür geöffnet. Das Panikschloss hat eine einteilige oder geteilte Drückernuss. Die innere oder einteilige Drückernuss nennt man Zwingnuss, weil mit ihr Falle und Riegel ohne Schließbewegung zurückgezogen werden können. Der mit dieser Drückernuss verbundene Türdrücker (Klinke) auf der Innenseite der Tür wirkt als Öffnungsgriff. Die äußere Drückernuss dient nur zur Betätigung der Falle von außen. Für die Öffnung von außen unterscheidet man:

Schließzwangfunktion: Der äußere Türdrücker wird durch Aufschließen von Leerlauf auf Betätigung umgeschaltet. Nach Abziehen des Schlüssels hat der äußere Türdrücker wieder Leerlauf.
Umschaltfunktion: Der äußere Türdrücker wird von Leerlauf auf Betätigung umgeschaltet. Dieser Zustand wird bis zur nächsten Schlüsselbetätigung beibehalten.
Wechselfunktion (außen ist der Beschlag immer mit einem festen Knauf ausgeführt, ein sogenannter Wechselbeschlag): Die Tür kann von außen nur mit einem Schlüssel geöffnet werden. Die Drückernuss ist einteilig.
Der innere Türbeschlag kann auch durch einen Stangenbeschlag vorzugsweise nach DIN EN 1125 ersetzt werden.

Hoffe es hilft weiter.
Gruß aus HH

cgraf

Beitragvon cgraf » Mi 06.08.2008 23:17

Ähmm ja, ich habe meine Frage ja auch ironisch gestellt, sorry ein passender Smiley hätte das natürlich besser zur Geltung gebracht. :oooh: :zwink: