Nach dem ich in den letzten Wochen wiederholt mitbekommen habe, dass (vermeintliche) Brandschutzexperten Bürobetreibern eingeredet haben, dass Schaumlöscher in Bürobereichen "vorgeschrieben" sind, hier nun meine Frage an das Forum: ist das wirklich so oder versucht hier nur jemand "Kasse" zu machen?
Keine Frage dass Schaum ein sehr gutes Löschmittel ist. Es hat aber auch seinen Preis....
Danke für das Feedback
Carsten
Schaumlöscher in Bürobereichen verbindlich?
Hallo Carsten,
eine solche Vorschrift ist mir nicht bekannt. Relevant ist die BGR 133. Dort wird u. a. beschrieben bei welcher Brandgefährdung, unter Berücksichtigung der Größe der Nutzungseinheit, wie viel Löschmitteleinheiten (LE) notwendig sind. Wie sich diese zusammen setzten bleibt im Rahmen der Löschmitteleignung (Brandklass A, B, und C versus Löschmittel) dem Betreiber überlassen.
Schaum kann demnach als empfehlenswert betrachtet werden, als Forderung jedoch nicht. Ausnahme: Wenn der Versicherer dieses vorschreiben würde.
eine solche Vorschrift ist mir nicht bekannt. Relevant ist die BGR 133. Dort wird u. a. beschrieben bei welcher Brandgefährdung, unter Berücksichtigung der Größe der Nutzungseinheit, wie viel Löschmitteleinheiten (LE) notwendig sind. Wie sich diese zusammen setzten bleibt im Rahmen der Löschmitteleignung (Brandklass A, B, und C versus Löschmittel) dem Betreiber überlassen.
Schaum kann demnach als empfehlenswert betrachtet werden, als Forderung jedoch nicht. Ausnahme: Wenn der Versicherer dieses vorschreiben würde.
Grüße FH
Schaumlöscher
Sehr geehrter Carsten,
bis vor einem Jahr war ich ein Gegner von Schaumlöscher. Dieses begründet sich u.a. wie folgt:
die ersten Schaumlöscher besaßen Schaummittel, die für Personen nicht ungefährlich waren. Ebenso war die Haltbarkeit des Löschmittels recht kurz.
Ferner war der Innenraum des Behälters nicht richtig versiegelt worden.
Heute muss ich allerdings mitteilen, dass die Schaumlöscher mehr Vor- als Nachteile haben.
Begründung:
Sollte in einem Brandfall beispielsweise ein Pulverlöscher in der Verwaltung eingesetzt werden, sind die Reinigungskosten nicht unerheblich. Diese können leicht in einer fünfstelligen Summe liegen.
Deshalb wird u.a. von der Versicherung bereits darauf hingewiesen, dass Schaumlöscher in Verwaltungen einzusetzen sind.
Für Sie als Brandschutzbeauftragter sollte es zumindest die Pflicht sein,
entsprechend den Kunden über Schaumlöscher zu informieren. Ob der Kunde letztendlich die Schaumlöscher kauft, sei ihm überlassen.
Sollte sich der Kunde für Schaumlöscher entscheiden, empfehle ich Ihnen
die Schaum - Kartuschenlöscher anzuschaffen.
mfg
Oliver Oberhoff
bis vor einem Jahr war ich ein Gegner von Schaumlöscher. Dieses begründet sich u.a. wie folgt:
die ersten Schaumlöscher besaßen Schaummittel, die für Personen nicht ungefährlich waren. Ebenso war die Haltbarkeit des Löschmittels recht kurz.
Ferner war der Innenraum des Behälters nicht richtig versiegelt worden.
Heute muss ich allerdings mitteilen, dass die Schaumlöscher mehr Vor- als Nachteile haben.
Begründung:
Sollte in einem Brandfall beispielsweise ein Pulverlöscher in der Verwaltung eingesetzt werden, sind die Reinigungskosten nicht unerheblich. Diese können leicht in einer fünfstelligen Summe liegen.
Deshalb wird u.a. von der Versicherung bereits darauf hingewiesen, dass Schaumlöscher in Verwaltungen einzusetzen sind.
Für Sie als Brandschutzbeauftragter sollte es zumindest die Pflicht sein,
entsprechend den Kunden über Schaumlöscher zu informieren. Ob der Kunde letztendlich die Schaumlöscher kauft, sei ihm überlassen.
Sollte sich der Kunde für Schaumlöscher entscheiden, empfehle ich Ihnen
die Schaum - Kartuschenlöscher anzuschaffen.
mfg
Oliver Oberhoff
Ich habe bisher nicht einen einzigen Wasserlöscher verkauft,da ich gleich einen Schaumlöscher empfehle da auch die Brandklasse B mit abgedeckt wird und der Schaumlöscher vielleicht grade mal 10€ mehr kostet, der Kunde aber eine erhöhte Löschleistung hat.
Ein 6 Liter Wasserlöscher hat 4 LE ( Löschmitteleinheiten) und ein 6 Liter Schaum-Kartuschenlöscher hat 9 LE
Ein 6 Liter Wasserlöscher hat 4 LE ( Löschmitteleinheiten) und ein 6 Liter Schaum-Kartuschenlöscher hat 9 LE
-
- Vorstand vbbd e.V.
- Beiträge: 163
- Registriert: Mo 14.07.2003 12:21
- Wohnort: Selm-Bork
- Kontaktdaten:
Hallo zusammen,
es gibt schon eine Erwähnung der Löschmittelschäden durch Löschpulver in der BGR 133: "Feuerlöscher müssen entsprechend der folgenden Tabelle für ihren Einsatzzweck geeignet sein. [...] Zur Minderung von Folgeschäden sollten – sofern geeignet – Feuerlöscher mit Wasser, mit Wasser mit Zusätzen bzw. mit Schaum in Betracht gezogen werden."
Sicher, dies ist nur eine Empfehlung ("...sollten..."), allerdings eine Empfehlung einer technischen Regel. In der Beratung würde ich jedoch immer darauf achten, den verantwortlichen Betreiber auf dieses Risiko aufmerksam zu machen, um mich nicht dem Vorwurf der Falschberatung durch Vernachlässigung allgemeiner technischer Kenntnisse auszusetzen.
Meine Meinung: Pulverlöscher haben in Büro-, Verwaltung-, Museums- und anderen Bereichen mit überwiegend Blandklasse A nichts zu suchen! Pulver ist jedoch unschlagbar, wenn es um die Menschenrettung (z.B. Straßenverkehr) geht oder die Eignung anderer Löschmittel ausgeschlossen ist (Brandklasse C und D).
Grüße,
es gibt schon eine Erwähnung der Löschmittelschäden durch Löschpulver in der BGR 133: "Feuerlöscher müssen entsprechend der folgenden Tabelle für ihren Einsatzzweck geeignet sein. [...] Zur Minderung von Folgeschäden sollten – sofern geeignet – Feuerlöscher mit Wasser, mit Wasser mit Zusätzen bzw. mit Schaum in Betracht gezogen werden."
Sicher, dies ist nur eine Empfehlung ("...sollten..."), allerdings eine Empfehlung einer technischen Regel. In der Beratung würde ich jedoch immer darauf achten, den verantwortlichen Betreiber auf dieses Risiko aufmerksam zu machen, um mich nicht dem Vorwurf der Falschberatung durch Vernachlässigung allgemeiner technischer Kenntnisse auszusetzen.
Meine Meinung: Pulverlöscher haben in Büro-, Verwaltung-, Museums- und anderen Bereichen mit überwiegend Blandklasse A nichts zu suchen! Pulver ist jedoch unschlagbar, wenn es um die Menschenrettung (z.B. Straßenverkehr) geht oder die Eignung anderer Löschmittel ausgeschlossen ist (Brandklasse C und D).
Grüße,
Lars Oliver Laschinsky
Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.
Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.
@Lars:
In drei kurzen Absätzen das wichtigste gesagt!
Hier: http://www.brandschutzforum.net/viewtopic.php?t=1039
wurde das Thema ob Pulver, Schaum oder CO² als Löschmittel im Büroraum bereits sehr breitgetreten.
In drei kurzen Absätzen das wichtigste gesagt!

Hier: http://www.brandschutzforum.net/viewtopic.php?t=1039
wurde das Thema ob Pulver, Schaum oder CO² als Löschmittel im Büroraum bereits sehr breitgetreten.