Fortführung der Fluchtwege im Freien

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
M_Paasche

Fortführung der Fluchtwege im Freien

Beitragvon M_Paasche » Mo 21.04.2008 14:43

Wie lässt sich an Hand des Baurechts oder des Arbeitsschutzes nachweisen, das ein Fluchtweg auch im Freien baulich bis zu öffentlichen Flächen fortzuführen ist?

Folgender Fall:
Krankengebäude saniert, EG und zwei OG´s. Sicherheitstreppenhaus angebaut als zweiter Flucht und Rettungsweg. Ausgang des Sicherheitstreppenhauses endet in der Wiese. Bis zum nächsten, betriebsinternen Weg müssten ca. 10 Meter Weg gebaut werden.
Projektsteuerer argumentiert: Es reicht wenn die Patienten und das Personal im Freien sind, über die Wiese kommen die dann schon auf den Weg.

Können hierzu irgendwelche gesetzlichen Anforderungen angeführt werden die diese Aussage wiederlegen?
Bundesland: Baden- Württemberg

Vorab herzlichen Dank!
M. Paasche

Wickel

Beitragvon Wickel » Mi 23.04.2008 13:36

Hallo,

in der neuen ASR A2.3 Abschnitt 6.5 heisst es:

(5) Am Ende eines Fluchtweges muss der Bereich im Freien bzw. der gesicherte Bereich so gestaltet und bemessen sein, dass sich kein Rückstau bilden kann und alle über den Fluchtweg flüchtenden Personen ohne Gefahren, wie z. B. durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können.

Vielleicht hilft das, unter Zuhilfenahme der Annahme, dass in einer nassen Wiese Rollstühle, Rollatoren und andere Gehhilfen oder Hilfseinrichtungen auf Rollen u.U. steckenbleiben und sich der Rückstau bildet.

M_Paasche

Beitragvon M_Paasche » Do 24.04.2008 13:30

Sehr geehrter Herr Wickel,
vielen Dank für diese sehr nützliche Information!

Mit freundlichen Grüßen
M. Paasche