Beitragvon Consultant » Sa 27.10.2007 13:42
Hallo Forum!
Für Sachkundige nach DIN 14406 Teil 4 gelten die Voraussetzungen nach dieser Norm.
DIN 14406 Teil 4:
„Der Sachkundige im Sinne dieser Norm … muss eine mindestens 3 Monate dauernde Ausbildung (durch betriebliche Ausbildung einschließlich Fachlehrgänge) und seine durch praktische Tätigkeit gewonnene Erfahrung auf Verlangen nachweisen…“
Beiblatt 1 zur DIN 1440ß6 Teil 4:
- „Fachlehrgänge umfassen eine theoretische und praktische Schulung und enden mit einer Abschlussprüfung“
- „Ein Fachlehrgang, der der Abschlussprüfung vorangeht, dauert mindestens 21 Stunden…“
Die betriebliche Ausbildung wird üblicherweise in einem Brandschutzfachbetrieb durchgeführt, in dem bereits Sachkundige tätig sind. Unter deren Aufsicht kann dann der Auszubildende die praktischen Erfahrungen für die Instandhaltung sammeln.
Für die Zuständigkeit zur Durchführung des Fachlehrganges gibt es keine Festlegung in der Norm. Üblicherweise kann man jedoch davon ausgehen, dass die Hersteller der Löschgeräte über die erforderliche Kompetenz zur Durchführung der Fachlehrgänge verfügen. Die Ausbildung bei einem Hersteller ist jedoch in der Regel mit einer Lieferantenverknüpfung (für Löschgeräte) verbunden. Angebote unabhängiger Ausbilder können vorteilhaft sein, da diese Produktneutral und damit unabhängiger ausbilden. Das können private Anbieter oder auch die IHK sein.
Zur Realisierung der wiederkehrenden Prüfung von Feuerlöschern nach BetrSichV besteht inzwischen die Notwendigkeit, dass der Sachkundige gleichzeitig auch befähigte Person (TRBS 1203 Teil2) ist. Diese Ausbildung sollte in die Sachkundeausbildung integriert sein. Da für befähigte Personen jedoch eine umfassende Erfahrung vorausgesetzt wird, wird diese Ausbildung in der Regel erst ein bis zwei Jahre nach der Sachkundeprüfung erfolgen. Einige Ausbilder betrachten das jedoch etwas „lockerer“.
Berücksichtigen Sie auf jeden Fall, dass man Verantwortung nur dann übernehmen kann, wenn man auch ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen kann. Eine schnelle und billige „Ausbildung“ zahlt sich am Ende nicht aus!
In jedem Fall sollte man sich im Vorfeld über den Lehrgangsplan und die Kosten erkundigen und die Angebote vergleichen.