Karusselltür mit Zutrittsberechtigung
Verfasst: Mo 23.07.2007 16:01
Was habe ich bei einer Karusselltür mit Zutrittsberechtigung für Brandschutzbestimmungen zu beachten?
Eine Seite des VBBD e. V. - www.vbbd.de -
https://www.brandschutzforum.net/
Anstelle dessen wäre es (wenn gewünscht) sicher auch möglich, in der Nähe einen Notausgang mit einer herkömmlichen Türe zu realisieren, die dann nur diese Funktion hätte?cgraf hat geschrieben:Bin mir nicht sicher, ob es welche gibt, und kann mir auch nicht vorstellen, dass solche Türen überhaupt eine Brandschutzklasse besitzen.
Deswegen interpretiere ich diese Frage anders:
Es muss halt ein ungehinderter Ausgang nach Außen möglich sein, dieser ist je nach Forderung als Not- oder Panikverschluss auszuführen.
Was soviel heißen soll, dass eine Tür nicht verriegelt werden darf bzw. es muss immer möglich sein diese von innen zu entriegeln und das Gebäude auch ohne einen Identifikationsmerkmal zu verlassen.
I.d.R. wird bei solch einer Tür ein Fluchtürterminal installiert.