Hallo zusammen,
ich hoffe, jemand von Euch kann mir weiterhelfen bei folgender Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, als Nichtakademiker in den Kreis der o.g. Sachverständigen aufgenommen zu werden?
Welche Lehrgänge muß man ggf. besuchen, welche Prüfungen muß man ablegen?
Welche Voraussetzungen muß ich mitbringen wenn ich kein Dipl. bin / habe?
Hintergrund: Mir ergibt sich eine berufliche Option, bei der der o.g. Titel äußerst nützlich wäre!
Vielen Dank für Eure ( hoffentlich guten ) Nachrichten!
Jo
Sachverständiger vorbeugender Brandschutz
Re: Sachverständiger vorbeugender Brandschutz
Jo hat geschrieben:Gibt es eine Möglichkeit, als Nichtakademiker in den Kreis der o.g. Sachverständigen aufgenommen zu werden?
Das ist Landesrecht und damit sehr unterschiedlich geregelt.
In BWü ist es wohl so, dass es keine amtlich anerkannten Sachverständigen gibt wie z.B. in Hessen.
Sachverständiger ist jeder der sich so nennt - und das genau so lange, bis jemand kommt und den Sachverstand anzweifelt. Dann sollte man Argumente haben die Zweifel wiederlegen zu können, also entsprechend betreute Projekte, Expertisen, entsprechenden akademischen Grad etc.
Das klingt zwar komisch, ist aber so...
Gruß Marcus
Moin, moin
Vielleicht kann ich Dir bei diesem Thema ein wenig helfen.
Grundsätzlich kann "jeder" ein Sachverständiger sein. Es kommt nämlich drauf an wie viel Sachverstand man von der jeweiligen Materie besitzt. Der "Titel" Sachverständiger ist nämlich nicht geschützt in Deutschland.
Sachverständige sind dem Begriff nach Personen mit besonderer Sachkunde und Erfahrung auf einem bestimmten Fachgebiet.
Das Bundesverwaltungsgericht sagt dazu: "Es darf sich nur derjenige "Sachverständiger" nennen, der den von den durch diese Tätigkeit "angesprochenen Verkehrskreisen" überwiegend erhofften Erwartungen entspricht. Diese sind insbesondere: eine erforderliche Sachkunde, ein uneingeschränkt fundiertes Fach- und Erfahrungswissen (Berufserfahrung) sowie ein Nachweis darüber, wie er den erforderlichen Sachverstand erworben hat." (BVerwG, Urteil vom 06.02.1997 - I ZR 234/94 (OLG München))
Wenn man jedoch Aufträge haben möchte und sich von der Spreu abheben will, sollte man sich zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen berufen lassen. Dies wird in der Regel von der jeweils zuständigen IHK gemacht.
Schau mal hier bei den Links. Ist nicht Dein Bundesland, aber bei Deiner IHK gibt es bestimmt auch was im Netz oder Du fragst mal persönlich nach.
http://www.ihk-schleswig-holstein.de/pr ... s_DIHK.pdf
http://www.ihk-schleswig-holstein.de/pr ... rdnung.pdf
Hoffe Dir weitergeholfen zu haben.
Gruß Stefan
Vielleicht kann ich Dir bei diesem Thema ein wenig helfen.
Grundsätzlich kann "jeder" ein Sachverständiger sein. Es kommt nämlich drauf an wie viel Sachverstand man von der jeweiligen Materie besitzt. Der "Titel" Sachverständiger ist nämlich nicht geschützt in Deutschland.
Sachverständige sind dem Begriff nach Personen mit besonderer Sachkunde und Erfahrung auf einem bestimmten Fachgebiet.
Das Bundesverwaltungsgericht sagt dazu: "Es darf sich nur derjenige "Sachverständiger" nennen, der den von den durch diese Tätigkeit "angesprochenen Verkehrskreisen" überwiegend erhofften Erwartungen entspricht. Diese sind insbesondere: eine erforderliche Sachkunde, ein uneingeschränkt fundiertes Fach- und Erfahrungswissen (Berufserfahrung) sowie ein Nachweis darüber, wie er den erforderlichen Sachverstand erworben hat." (BVerwG, Urteil vom 06.02.1997 - I ZR 234/94 (OLG München))
Wenn man jedoch Aufträge haben möchte und sich von der Spreu abheben will, sollte man sich zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen berufen lassen. Dies wird in der Regel von der jeweils zuständigen IHK gemacht.
Schau mal hier bei den Links. Ist nicht Dein Bundesland, aber bei Deiner IHK gibt es bestimmt auch was im Netz oder Du fragst mal persönlich nach.
http://www.ihk-schleswig-holstein.de/pr ... s_DIHK.pdf
http://www.ihk-schleswig-holstein.de/pr ... rdnung.pdf
Hoffe Dir weitergeholfen zu haben.
Gruß Stefan