Antipanikschlösser

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Hermann

Antipanikschlösser

Beitragvon Hermann » Do 26.04.2007 11:11

Hallo,
ich habe da mal eine Frage zu den Fluchttüren. Es heißt Fluchttüren im Verlauf von Fluchtwegen müssen sich jederzeit von innen ohne Hilfsmittel öffnen lassen, solange sich Personen im Gebäude befinden. Müssen diese Türen Antipanikschlösser bzw. andere Sicherungen haben? bzw. genügt es auch wenn diese Türen nicht zugesperrt sind, solange Personen anwesend sind?
Gibt es da eine verbindliche Vorschrift?
Bitte um Antworten
mfg
Hermann

cgraf

Re: Antipanikschlösser

Beitragvon cgraf » Do 26.04.2007 22:59

Hermann hat geschrieben:...Es heißt Fluchttüren im Verlauf von Fluchtwegen müssen sich jederzeit von innen ohne Hilfsmittel öffnen lassen, solange sich Personen im Gebäude befinden. Müssen diese Türen Antipanikschlösser bzw. andere Sicherungen haben? bzw. genügt es auch wenn diese Türen nicht zugesperrt sind, solange Personen anwesend sind?...

Eine Fluchttür muss stets ein sicheres und sofortiges Verlassen der
Räumlichkeiten gestatten.
Einzelne Sonderbauverordnungen lassen es allerdings zu, Fluchttüren
in Fluchtrichtung zu verschließen, solange sich keine Personen im Gebäude
befinden. :sad: :-(( :roll: :kugel:

An dieser Stelle wäre ich jedoch sehr vorsichtig und prinzipiell nie verriegeln.
Ist doch mit einem selbstverriegelndem Antipanikschloss elegant lösbar. Auch elektronische bzw. elektromechanische Lösungen sind denkbar.
Die Normen in diesem Bereich sind sehr komplex und weitreichend.
Da kann es schnell zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen kommen.
Ich würde hier nichts ungeprüft lassen und wirklich, pro Anwendungsfall, ALLES Checken inkl. Brandschutz, Arbeitsschutz ebenso die Forderungen der Versicherer.

Bei Paniktürverschlüssen ist die Sachlage einfacher...

0- Ahnung

Beitragvon 0- Ahnung » Sa 28.04.2007 23:32

Die Haustür in einem Mehrfamilienhaus ist also auch eine Fluchttür, dar dies einzige Ausgang (Meistens) somit dürften diese Rein Theoretisch nicht versperrt werden.
Nun stet aber in vielen Hausordnungen Die Haustür ist um 22:00 zu verschließen.
Wie jetzt wenn´s Nachts Brent und ich meine Familie in Sicherheit bringen muss soll ich vor lauter Panik auch noch an den Hausschlüssel denken, den vergisst doch jeder in der Aufregung. Ist dieser Passus im Mitvertrag (Hausordnung) dann ungültig weil ein kein Antipanikschloss drin ist.
Gibt’s da keine Norm für, die ein Antipanikschloss in Mehrfamilienhäusern vorschreibt auch für Bestehende Gebäude.

cgraf

Beitragvon cgraf » Sa 28.04.2007 23:48

Das wäre mal ein interessanter Fall für Gerichte, aber vielleicht beantwortet das teilweise deine Frage?
Eine Entscheidungshilfe aus dem Planerportal:

Bild

0- Ahnung

Beitragvon 0- Ahnung » Sa 28.04.2007 23:58

Also ein Mehrfamilienhaus sehe ich mal als Öffentliches Gebäude, Panik bricht in Jedem Fall aus Jedes Mähfamilienhaus beherbergt Rentner die von haus aus zur Panik neigen.
Somit müssten Antipanikschlosser eingebaut werden wie Verhält es sich jetzt mit Besehenden Gebenden bekommt der Vermieter erst dann eine auf den Deckel wen einer Stirbt.

cgraf

Beitragvon cgraf » So 29.04.2007 0:46

Das ist sicherlich wünschenswert, jedoch müssen wir hier das Baurecht als Grundlage ansetzen und hier wird mit öffentlichem Gebäude etwas anderes gemeint.
Das ist nun mal so.
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/70/Raumplanung_Baurecht.png
und...
http://de.wikipedia.org/wiki/Baurecht