Brandüberschlag bei unterschiedlich hohen Gebäuden

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
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Miraculix

Brandüberschlag bei unterschiedlich hohen Gebäuden

Beitrag von Miraculix »

Hallo Kollegen,

vielleicht hat ja jemand einen Vorschlag zur Brandschutzsicherung (außer Brandwand ohne Öffnungen) um einen Brandüberschlag von unterschiedlichen Höhen beider zusammengebauter Häuser mit einem Höhenunterschied von ca. 4 Mtr. Eine Überkragung fällt hier ja aus.

Für Vorschläge dankbar.

Es grüßt der freundliche Miraculix
clammer
Beiträge: 619
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Brandüberschlag bei unterschiedlich hohen Gebäuden

Beitrag von clammer »

Halo Miraculix,

welches Bundesland?

Grundsätzlich ist bei zwei Gebäuden, die nicht auf einem Grundstück stehen, eine Gebäudeabschlusswand in Form einer Brandwand nötig - bei beiden Gebäuden über die volle Höhe.

Gruß
C. Lammer
Miraculix

Re: Brandüberschlag bei unterschiedlich hohen Gebäuden

Beitrag von Miraculix »

Hallo - danke für die Antwort.

Bundesland ist Baden-Württemberg.

Beide Gebäude sind zusammengebaut auf einem Grundstück. Die Brandmauer des höheren Gebäudes
hat keine Durchbrüche oder Öffnungen.

Es wird jedoch vom Bauamt gefordert ( für bevorstehenden Umbau), dass auf beiden Seiten des Gebäudes eine Auskragung
mit feuerfesten Material angebracht wird. Für mich gibt das auf der Seite der unterschiedlichen Geschoßhöhen keinen Sinn.

Mir fällt auch nichts ein was da an brandschutztechnischen Maßnahmen noch unternommen weerden könnte.

Für weitere Antworten, Anregungen dankbar.

Es grüßt freundlich der Miraculix
clammer
Beiträge: 619
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Brandüberschlag bei unterschiedlich hohen Gebäuden

Beitrag von clammer »

Hallo Miraculix,

so wie Sie die Situation beschreiben gibt es aus meiner Sicht für die Forderung des Bauamtes keine Rechtsgrundlage.

(Hinweis: Würde man Ihre Gebäude heute neu bauen, sähe die Sachlage etwas anders aus; denn dann wäre die Brandwand zwischen den Gebäude nicht erforderlich. Vielleicht kommt daher die Fehlinterpretation.)

Gruß
C. Lammer
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