Unglaublich!
Unglaublich!
situation: mietshaus, hintere Türe ist so abgesichert (fotos), vordere Tür wird abends abgeschlossen... das ist doch nicht rechtens oder? keine anderen fluchtwege da... wenns da mal brennt und oma schmitt vergisst ihren Schlüssel... unverantwortlich... und will halt dagegen vorgehen... mir gehts zwar darum, das wenn wer abends mich und meine freundin besucht müssen wir immer aufschließen gehen... aber trotzdem brandschutzrechtlich nicht verantwortbar find ich... hat wer mal irgendwelche § die ich dem vermieter nennen kann? ist in sachsen das geschehen... und an wen wendet man sich wenn es sich nicht ändert?
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Re: Unglaublich!
Die Rechtssprechung ist da eigentlich inzwischen eindeutig; Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nicht abgeschlossen werden.
Ob auch die zweite Türe als bauordnungsrechtlicher Rettungswege gilt, kann von hier aus nicht beantwortet werden. Der Panikgriff mit der grün/weißen-Kennzeichnung lässt dies zwar vermuten; kann aber auch falsch sein.
Grundsätzlich ist der Vermieter hierfür zuständig (Hausordnung), da er für die Verkehrssicherungspflicht der allgemein zugänglichen Bereiche des Hauses verantwortlich ist.
Haben Sie damit keinen Erfolg, gibt es u. a. folgende Möglichkeiten:
- Sie holen sich Unterstützung beim Mieterbund etc (ggf. auch bei der Verbraucherzentrale).
- Sie beauftragen einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen.
- Sie wenden sich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde (Gemeinde).
Gruß
C. Lammer
Ob auch die zweite Türe als bauordnungsrechtlicher Rettungswege gilt, kann von hier aus nicht beantwortet werden. Der Panikgriff mit der grün/weißen-Kennzeichnung lässt dies zwar vermuten; kann aber auch falsch sein.
Grundsätzlich ist der Vermieter hierfür zuständig (Hausordnung), da er für die Verkehrssicherungspflicht der allgemein zugänglichen Bereiche des Hauses verantwortlich ist.
Haben Sie damit keinen Erfolg, gibt es u. a. folgende Möglichkeiten:
- Sie holen sich Unterstützung beim Mieterbund etc (ggf. auch bei der Verbraucherzentrale).
- Sie beauftragen einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen.
- Sie wenden sich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde (Gemeinde).
Gruß
C. Lammer
Re: Unglaublich!
Hallo Freack,
eine Mitteilung an die örtliche Feuerwehr mit der Bitte um eine Besichtigung könnte hier Wunder bewirken. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren sind hier immer mit Herzblut dabei.
Grüße aus Michendorf
Frank Trautmann
eine Mitteilung an die örtliche Feuerwehr mit der Bitte um eine Besichtigung könnte hier Wunder bewirken. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren sind hier immer mit Herzblut dabei.
Grüße aus Michendorf
Frank Trautmann
