Die Firma möchte eine Brandmeldeanlage anschaffen.Wir haben uns ein Angebot eingeholt von einer Firma, die uns eine Anlage von der Firma Hekatron (Modell Securi Pro)empfehlt. Jedoch ich als Brandschutzbeauftragter der Firma habe da noch nicht soviel Ahnung auf was man hier besonders achten muß.Wo kann ich nachfragen, nachschauen oder wo steht etwas geschrieben auf das man sich beziehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Arno Sexauer
Gesendet von Arno Sexauer 12.03.2002 17:00:10
Anschaffung einer BMZ oder Brandmeldeanlage
Die meisten Feuerversicherer gewähren für eine Brandmeldeanlage einen Rabatt. In der Regel aber nur, wenn von der Errichterfirma ein VdS-Installationsattest ausgestellt wird. Dies setzt vorraus, dass sowohl die Errichterfirma als auch das installierte BMA-System VdS-anerkannt sind und die BMA entsprechend der VdS-Richtlinien installiert wird. Ich empfehle Ihnen deshalb, bei der Auftragsvergabe ausdrücklich (schriftlich) ein solches Attest zu fordern.
Auch empfehle ich Ihnen, sich vorab mit dem Feuerversicherer Ihrer Firma in Verbindung zu setzen, da diese oft beratende Ingenieure haben, die kostenlos angefordert werden können.
Gesendet von Rainer Schreiber 05.04.2002 11:09:50
Auch empfehle ich Ihnen, sich vorab mit dem Feuerversicherer Ihrer Firma in Verbindung zu setzen, da diese oft beratende Ingenieure haben, die kostenlos angefordert werden können.
Gesendet von Rainer Schreiber 05.04.2002 11:09:50
Hallo Herr Sexauer,
die Hinweise auf VDE etc. sind sicherlich richtig. Der Hinweis auf die Beachtung einer VdS anerkannten Errichterfirma stimmt allerdings nur, wenn Ihr Unternehmen auch derart versichert ist. Unser Unternehmen ist z.B. bei einer ausländischen Versicherung versichert, die eine VdS - Richtlinie nicht interessiert. Teilweise existieren aber auch Vereinbarungen der Versicherer
untereinander, die eine gegenseitige Anerkennung ermöglichen. Hier sollten Sie im Vorfeld mal mit Ihrem "Versicherungsvertreter" im Unternehmen reden. Gruß und Frohe Ostern
G.Lahmann
Gesendet von Lahmann, Gunnar 26.03.2002 13:04:34
die Hinweise auf VDE etc. sind sicherlich richtig. Der Hinweis auf die Beachtung einer VdS anerkannten Errichterfirma stimmt allerdings nur, wenn Ihr Unternehmen auch derart versichert ist. Unser Unternehmen ist z.B. bei einer ausländischen Versicherung versichert, die eine VdS - Richtlinie nicht interessiert. Teilweise existieren aber auch Vereinbarungen der Versicherer
untereinander, die eine gegenseitige Anerkennung ermöglichen. Hier sollten Sie im Vorfeld mal mit Ihrem "Versicherungsvertreter" im Unternehmen reden. Gruß und Frohe Ostern
G.Lahmann
Gesendet von Lahmann, Gunnar 26.03.2002 13:04:34
Sehr geehrter Herr Sexauer,
mit großén Interesse haben wir Ihren Beitrag gelesen. Wir sind selber Errichter von sicherheitstechnischen Anlagen und arbeiten Deutschlandweit. Für Rückfragen in Bezug auf Brandmeldeanlagen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich direkt an unseren Herrn Gehlen, der Ihnen mit entsprechenden Informationen gerne behilflich ist.
Mit freundlichem Gruß
Gesendet von Stephan Gehlen 14.03.2002 17:51:39
mit großén Interesse haben wir Ihren Beitrag gelesen. Wir sind selber Errichter von sicherheitstechnischen Anlagen und arbeiten Deutschlandweit. Für Rückfragen in Bezug auf Brandmeldeanlagen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich direkt an unseren Herrn Gehlen, der Ihnen mit entsprechenden Informationen gerne behilflich ist.
Mit freundlichem Gruß
Gesendet von Stephan Gehlen 14.03.2002 17:51:39
Brandmeldeanlagen müssen nach VDE 0833 Teil 2 geplant und errichtet werden, falls keine weiteren Auflagen vorliegen. Brandmeldezentralen müssen DIN 14675 entsprechen. Bauteile den Normen der Reihe DIN EN 54. Als Empfehlung für die Ausschreibung wäre zu nennen, dass man eine VdS
anerkannte Errichterfirma, sowie VdS anerkannte Produkte einsetzt. Vor Einbau ist mit der zuständigen Brandschutzdienststelle über de Anforderungen (TAB oder Merkblatt M10) Rücksprache zu halten. Die Einschaltung eines bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen bereits in der Planungsphase ist ebenfalls empfehlenswert.
MfG
Jörg Schmidt
www.esbs.de
Gesendet von Jörg Schmidt 13.03.2002 07:01:07
anerkannte Errichterfirma, sowie VdS anerkannte Produkte einsetzt. Vor Einbau ist mit der zuständigen Brandschutzdienststelle über de Anforderungen (TAB oder Merkblatt M10) Rücksprache zu halten. Die Einschaltung eines bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen bereits in der Planungsphase ist ebenfalls empfehlenswert.
MfG
Jörg Schmidt
www.esbs.de
Gesendet von Jörg Schmidt 13.03.2002 07:01:07