Moin, moin,
ich hab da ein "rechtliches" Problem. Würde gern mal die Meinung des Forums dazu hören.
Laut HBO (Bauordnung Hamburg) sind Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Dies hat ein Kunde
von mir im letzten Jahr gemacht. Nun kommt sein Vermieter und meint die Rauchwarnmelder müßten raus
und dafür müßten seine eingebaut werden. Natürlich mit Wartungsvertrag usw.
Ich bin der Meinung, dass dies so nicht sein kann, wenn die vorhandenen Rauchwarnmelder den gängigen
Vorschriften entsprechen und dementsprechend montiert wurden. Auch eine Überprüfung ist gewährleistet.
Und die Rauchwarnmelder sind keine "Billigprodukte".
Liege ich mit meiner Vermutung falsch?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Tiedemann
Rauchwarnmelderpflicht
Re: Rauchwarnmelderpflicht
Verehrter Herr Tiedemann,
so wie ich das sehe, richtet sich diese Rechtsvorschrift an den Eigentümer bzw. Betreiber einer baulichen Anlage. Insoweit steht der Eigentümer in der Pflicht und nicht der Mieter. Daher ist der Vermieter gut beraten, sich selbst um die ihm auferlegten Pflichten zu kümmern.
Mit freundlichen Grüßen
C. Lammer
so wie ich das sehe, richtet sich diese Rechtsvorschrift an den Eigentümer bzw. Betreiber einer baulichen Anlage. Insoweit steht der Eigentümer in der Pflicht und nicht der Mieter. Daher ist der Vermieter gut beraten, sich selbst um die ihm auferlegten Pflichten zu kümmern.
Mit freundlichen Grüßen
C. Lammer