Treppenraumabschluss F90?

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
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gabelsberger

Treppenraumabschluss F90?

Beitrag von gabelsberger »

Wohnhaus EG + 4 + ausgebautes Dach.
Maisonette-Wohnung in 4.OG und DG, innenliegende Treppe, aber eigene Eingänge in beiden Geschossen (Treppenhaus geht bis DG).
Lt. LBK ist der Treppenraumabschluss F90 auszuführen, weshalb die Holzbalkendecke über 4. OG im Treppenhaus ertüchtigt wird. Wände sind gemauert, also kein Problem, aber wie müssen die Wohnungseingangstüren ausgeführt werden - T30 oder T90?
Besten Dank für baldige Nachricht,
Freundliche Grüsse
Alyson
Jörn Klaas

Re: Treppenraumabschluss F90?

Beitrag von Jörn Klaas »

Hallo gabelsberger,

nach § 35 Abs. 6 Nr. 3 MUSTERBauordnung müssen Türen zu Wohnungen, die nicht größer als 200m² sind, mindestens dicht- und selbstschließende Türen haben. Eine Anforderung an einen Feuerwiederstand besteht somit nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Jörn Klaas
hbv2010

Re: Treppenraumabschluss F90?

Beitrag von hbv2010 »

Hallo,
es gibt da eine Firma die sich mit Sanierungen von Holzbalkendecken, Statik, Brandschutz etc. auskennt. Dort könntest Du sicherlich Dein Problem mal vorbringen. Hier der Link zur Homepage: http://www.elascon.de/leistungen-produk ... decke.html
Viele Grüße
Stefan H.

Re: Treppenraumabschluss F90?

Beitrag von Stefan H. »

Bei der Sanierung der Holzbalkendecke muss zumindest der Feuerwiderstand von oben gewährleistet werden. Das Schutzziel besteht schließlich darin, den Treppenraum vor einem Brand im Dachgeschoss zu schützen und nicht umgekehrt. Einen F90-Feuerwiderstand von oben bekommt man teilweise schon mit Trockenestrichelementen hin.
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