ich habe folgendes problem (es geht dabei um mehrere verschieden objekte):
vom treppenhaus führen verschiedene brandschutztüren (T30-RS, T30 oder RS-Tür) in unsere Mietflächen, mit viel publikumsverkehr - rund um die uhr (24h).
in der hauptgeschäftszeiten sind unsere eingänge in der regel durch mechanisch entriegelte türöffner (schnapper) jederzeit für unsere kunden offen. ab 22 uhr kommt der kunde nur per elektrischen türöffner in unsere flächen.
jetzt sagt die feuerwehr, dass bei den o.g. türen elektrische türöffner unzulässig sind!!!
stimmt das???

und wenn ja, welche alternativen habe ich???
(bitte alle möglichkeiten aufzeigen)
ich freue mich auf eure antworten und sage schon mal danke
3franken