Plastik-Blumenkübel

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
AndreasHL

Plastik-Blumenkübel

Beitragvon AndreasHL » Do 07.05.2009 11:11

Hallo,

ich darf mich zuerst vorstellen: ich heiße Andreas, bin 51 Jahre alt, verheiratet, und Brandschutzbeauftragter einer Dienststelle (also öff. Dienst) in Schleswig-Holstein mit ca. 110 Mitarbeitern.

Nun meine erste Frage. Wir sind in einem großen historischen Gebäude untergebracht, mit breiten Fluren. Nun hat der Kollege, der für Beschaffung zuständig ist, die Idee gehabt, den Flur mit Blumenkübeln zu verschönern. Er hat also große Plastik-Kübel bestellt, Höhe ca. 1 Meter, Umfang ca. 40*40 cm. Diese Kübel stehen jetzt in den Fluren, natürlich fast an den Wänden. Sie sind zwar kein direktes Hindernis, aber darum geht es mir nicht. Ich denke, wenn es brennt, würden grade diese Kübel üble Auswirkungen haben, denn brennendes Plastik ist ja wirklich schlimm.

Soll ich die Entfernung dieser Blumenkübel verlangen ? Welche rechtliche Handhabe gibt es für mich ?

Gruss

Andreas

ibkoeppen

Beitragvon ibkoeppen » Do 07.05.2009 17:36

Hallo Andreas,

diese Fragen tauchen immer wieder auf, aber es gibt m.W. nichts rechtsverbindliches zu solcher brennbarer Möblierung in Rettungswegen,
d.h. die Gefährdungsbeurteilung bleibt letztlich an dem Zuständigen (Sie) hängen...

Ich würde diese Blumenkübel nicht als Gefahr sehen:
- brennen können die nur, wenn sich jemand mutwillig mit dem Feuerzeug oder so daran zu schaffen macht (okay - es gibt Durchgeknallte!)
- aber selbst wenn - dieses Polystyrol oder PE oder PP brennt doch nur an der Stelle des Stützfeuers, stinkt und qualmt etwas, aber das war es dann doch schon. Steckt man Gardinen/Übergardinen an, brennen die doch "besser" und von allein weiter; zudem ist der Kübel mit Erde gefüllt

Ich würde mal einen gefüllten Kübel in den Hof stellen und versuchen, ihn anzuzünden... (wird nicht gehen!)

meine Meinung.

M. Koeppen

der_kasperl

Beitragvon der_kasperl » Sa 16.05.2009 17:27

Ich möchte mich meinem "Vorredner" anschliessen. Jedoch würde ich ergänzend mit dem Kollegen sprechen und ihm das Thema ins Bewustsein rufen.
Laut Arbeitsstättenverordnung in By sind Flucht und Rettungswege weitgehend von Brandlasten frei zu halten. Ich hab die besten Erfahrungen gemacht wenn man im guten einen Hinweis gibt und bittet bei der nächsten geplanten Beschaffung kurz Informiert zu werden.
Jetzt in nachinein entfernen lassen wird gern als " Krümmelkackerei" bezeichnet und schafft für die Zukunft keine gute Arbeitsbasis. Anders ist es natürlich wenn eine Gefärdung vorliegt wie eingeschränkte Rettungswege aber das scheint hier nicht der Fall zu sein.
Alte Regel solange es geht miteinander, dann erst gegeneinander ;-)
In den meisten Veröffentlichungen zu BSB heist es "beratend tätig".
Also beraten wir, dass für weitere Anschaffungen ein Kübel der Brandklasse B1 an solchen Stellen zu bevorzugen sind. Möglicherweise sind die Kübel sogar B1.
Gruß aus Bayern
Toni

Kai Lehmann

Beitragvon Kai Lehmann » Di 19.05.2009 15:05

Hallo,
meines erachtens ist hier nicht unbedingt die Gefahr der Brandlast gegeben.
Vielmehr würde ich mich daran stören, das die Blumenkübel eine Stolperfalle im Flucht & und Rettungsweg darstellen.
Probleme bei der Flucht der Mitarbeiter (Tasten sich bei Verauchung an der Wand entlang) und Löschangriff der Feuerwehr (Tastet sich ebenfalls bei verauchtem Raum an der Wand entlang).

Gruß
Kai Lehmann

HF-Wetzlar
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Wohnort: Nidderau

Re: Plastik-Blumenkübel

Beitragvon HF-Wetzlar » So 30.08.2009 11:06

Hallo,
Blumenkübel in Fluchtwegen stellen eine Gefährdung dar.
Fluchtwege sind frei von Brandlast zu halten.
Es sind die Fluchtwegsbreite und die räumlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Ich habe es in meiner Laufbahn schon erlebt, das die zuständigen Behörden Erde in Blumentöpfen im Fluchtwegsbereich untersagt haben. Der Betreiber musste die Pflanzen in Töpfe umtopfen, die mit Tongranulat befüllt waren.
Klingt irre- ist aber so.

Bei bis zu 200 Beschäftigten darf die Rettungswegbreite 1,20 Meter nicht unterschreiten.
Grüße
Ralf