Hallo liebe Kollegen ,
schöne Grüsse aus Unterfranken!
wir haben in unserem Unternehmen den Vorschlag bekommen,
unsere Auslösestation für die RWA-Anlage zu verlegen, da diese derzeit
in einem zutrittsgesicherten (abgeschlossenen) Bereich liegt.
gibt es denn in den Normen oder gesetzlichen Vorgaben eine Vorschrift die
diese Forderung unterstützt?
Ich stehe auf dem Standpunkt, daß erstmal nicht "jeder" die RWA auslösen sollte; eigentlich bleiben nur zwei Gruppen: die Feuerwehr und die betriebliche Einsatzleitung;
und
es muss meines Erachtens mit der Feuerwehr abgestimmt sein, zu welchem Zeitpunkt von wem die RWA ausgelöst wird.
PS: die Feuerwehr hat im Einsatzfall Laufkarten/Pläne und den General-schlüssel im FSK um an die Auslöseeinrichtung heran zu können.
Wie wird dieses Thema von Euch gesehen?
Viele Grüsse
Jochen Konrad
RWA - erreichbarkeit der Auslösestation
Hallo Unterfranken,
Beachte welchen Zweck eine Rauch-Wärme-Abzugsanlage hat.
Zum einen ist da die Rauchfreihaltung des Fluchtweges und zum anderen die Verhinderung von Rauchgasentzündungen.
Beides erreicht man meines Erachtens am besten wenn man die RWA Anlage frühestmöglich betätigt.
Sicherlich ist die absichtliche Zuführung von Sauerstoff brandfördernd, jedoch steht dem die Sicherheit von Menschenleben als oberste Priorität gegenüber.
Da die Ausrückezeiten der Feuerwehren heutzutage in den meisten Fällen recht kurz sind (im Verhältnis von vor 20-30 Jahren) geht man im allgemeinen dieses Opfer zugunsten der Sicherheit von Menschenleben ein.
Die Zugänglichkeit für die Feuerwehr sollte trotzdem ständig gewährleistet sein.
Die von den Feuerwehren am meisten bevorzugten Varianten ist die automatische Ansteuerung über Rauchmelder (wie in vielen Bundesländern bereits in den LBO´s gefordert), die Montage der Auslösestationen direkt neben der BMZ oder neben den Zugangstüren des jeweiligen Rauchabschnitts.
Im Zweifelsfall sprich eure Feuerwehr einfach diesbezüglich mal man.
Beachte welchen Zweck eine Rauch-Wärme-Abzugsanlage hat.
Zum einen ist da die Rauchfreihaltung des Fluchtweges und zum anderen die Verhinderung von Rauchgasentzündungen.
Beides erreicht man meines Erachtens am besten wenn man die RWA Anlage frühestmöglich betätigt.
Sicherlich ist die absichtliche Zuführung von Sauerstoff brandfördernd, jedoch steht dem die Sicherheit von Menschenleben als oberste Priorität gegenüber.
Da die Ausrückezeiten der Feuerwehren heutzutage in den meisten Fällen recht kurz sind (im Verhältnis von vor 20-30 Jahren) geht man im allgemeinen dieses Opfer zugunsten der Sicherheit von Menschenleben ein.
Die Zugänglichkeit für die Feuerwehr sollte trotzdem ständig gewährleistet sein.
Die von den Feuerwehren am meisten bevorzugten Varianten ist die automatische Ansteuerung über Rauchmelder (wie in vielen Bundesländern bereits in den LBO´s gefordert), die Montage der Auslösestationen direkt neben der BMZ oder neben den Zugangstüren des jeweiligen Rauchabschnitts.
Im Zweifelsfall sprich eure Feuerwehr einfach diesbezüglich mal man.
firefigther hat geschrieben:Da die Ausrückezeiten der Feuerwehren heutzutage in den meisten Fällen recht kurz sind (im Verhältnis von vor 20-30 Jahren)
Das verstehe ich nicht. Im Gegensatz zu Taktik und Technik hat sich da eher etwas verschlechtert meine ich (so im Bezug auf Tagesalarmsicherheit).
Oder beziehst Du Dich auf eine regionale Situation?
Grüße aus Baden
Marcus Michel
VdS CEA 4020 : 2003-11 (01) NRA, Planung und Einbau
6.2 Manuelle Auslösung
RWG müssen grundsätzlich mittels Handansteuereinrichtung manuell ausgelöst werden können.
Die Auslösung muss im Brandfall von sicherer Stelle aus möglich sein.
Die Handansteuereinrichtung muss gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert sein und an ihr muss erkennbar sein, ob sie betätigt wurde und welchem Dachabschnitt sie zugeordnet ist.
Ob die Feuerwehr innerhalb von sagen wir 2 bis 3 Atemzügen den Einsatzort erreichen kann um eine „örtlich gesicherte Handansteuereinrichtung“ manuell auszulösen wage ich zu bezweifeln.
Dieser Glaube, dass lediglich die Feuerwehren Menschenleben retten dürfen, ist in den meisten Fällen falsch.
Sicherlich gibt es auch Einrichtungen die tatsächlich von übergeordneten Stellen betätigt werden dürfen, das sind jedoch die wenigsten.
Grundsätzlich sollte das Brandschutzkonzept z. B.: In einem Treppenhaus so funktionieren, dass in einem Brandfall die Zugänge zum Treppenhaus verschließen (FSA) und das Treppenhaus entlüftet werden kann (RWA) damit die Menschen bereits vor dem Eintreffen der Interventionskräfte die Gelegenheit dazu haben möglichst lebendig das Gebäude zu verlassen.
6.2 Manuelle Auslösung
RWG müssen grundsätzlich mittels Handansteuereinrichtung manuell ausgelöst werden können.
Die Auslösung muss im Brandfall von sicherer Stelle aus möglich sein.
Die Handansteuereinrichtung muss gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert sein und an ihr muss erkennbar sein, ob sie betätigt wurde und welchem Dachabschnitt sie zugeordnet ist.
Ob die Feuerwehr innerhalb von sagen wir 2 bis 3 Atemzügen den Einsatzort erreichen kann um eine „örtlich gesicherte Handansteuereinrichtung“ manuell auszulösen wage ich zu bezweifeln.
Dieser Glaube, dass lediglich die Feuerwehren Menschenleben retten dürfen, ist in den meisten Fällen falsch.
Sicherlich gibt es auch Einrichtungen die tatsächlich von übergeordneten Stellen betätigt werden dürfen, das sind jedoch die wenigsten.
Grundsätzlich sollte das Brandschutzkonzept z. B.: In einem Treppenhaus so funktionieren, dass in einem Brandfall die Zugänge zum Treppenhaus verschließen (FSA) und das Treppenhaus entlüftet werden kann (RWA) damit die Menschen bereits vor dem Eintreffen der Interventionskräfte die Gelegenheit dazu haben möglichst lebendig das Gebäude zu verlassen.
cgraf hat geschrieben:Grundsätzlich sollte das Brandschutzkonzept z. B.: In einem Treppenhaus so funktionieren, dass in einem Brandfall die Zugänge zum Treppenhaus verschließen (FSA) und das Treppenhaus entlüftet werden kann (RWA) damit die Menschen bereits vor dem Eintreffen der Interventionskräfte die Gelegenheit dazu haben möglichst lebendig das Gebäude zu verlassen.
Völlig richtig!
Ich glaube aber, die Herausgeber hatten einen anderen Blickwinkel.
Denk nur an die 2x 10000 m² Halle, die nur 2 Rauchabschnitte hat und bei der das Bedienfeld dann schon ganz anders aussieht.
Im Brandfall ist es dann schon sinnvoll, das ganze dort zu öffnen, wo der Rauch auf kürzestem Wege abgeleitet werden kann anstatt ihn erst durch die ganze Halle zu blasen.
Grüße aus Baden
Marcus *Sugus* Michel
Hallo,
ich würde auch sagen, das sich die Ausrückezeiten bei den Feuerwehren zum teil erheblich verschlechert haben bzw. weniger Personal zur Verfügung steht.
Mfg
Simon
Sugus hat geschrieben:firefigther hat geschrieben:Da die Ausrückezeiten der Feuerwehren heutzutage in den meisten Fällen recht kurz sind (im Verhältnis von vor 20-30 Jahren)
Das verstehe ich nicht. Im Gegensatz zu Taktik und Technik hat sich da eher etwas verschlechtert meine ich (so im Bezug auf Tagesalarmsicherheit).
Oder beziehst Du Dich auf eine regionale Situation?
Grüße aus Baden
Marcus Michel
ich würde auch sagen, das sich die Ausrückezeiten bei den Feuerwehren zum teil erheblich verschlechert haben bzw. weniger Personal zur Verfügung steht.
Mfg
Simon
Sugus hat geschrieben:Ich glaube aber, die Herausgeber hatten einen anderen Blickwinkel.
Denk nur an die 2x 10000 m² Halle, die nur 2 Rauchabschnitte hat und bei der das Bedienfeld dann schon ganz anders aussieht.
Im Brandfall ist es dann schon sinnvoll, das ganze dort zu öffnen, wo der Rauch auf kürzestem Wege abgeleitet werden kann anstatt ihn erst durch die ganze Halle zu blasen.
In diesem Fall handelt es sich sicherlich um einen Industriebau, bei dem dann einzig der Sachschutz und die Sicherstellung des Angriffswegs der Feuerwehr (Vermeidung von flash over) im Vordergrund steht. Personenschutz spielt hier eine absolut untergeordnete Rolle, da davon auszugehen ist, dass sich im Gebäude nur orts- und anlagenkundiges Personal aufhält. Bei einem Brandereignis ist dann davon auszugehen, dass die Mitarbeiter das Gebäude auf direktem Wege verlassen haben bevor eine Gefährdung durch Verrauchung der Brand-/Rauchabschnitte eintritt.
Frühzeitiges Auslösen
Hallo,
ein frühzeitiges Auslösen (z.B. durch flüchtende Betriebsangehörige, die dann auch noch bestenfalls die (Zuluft)Türen offen lassen/öffnen) ist optimal. Auf die FW zu warten ist nur die drittbeste Lösung.
Normalerweise sind RWA aber ohnehin mit automatischen Auslöseelementen versehen.
Das Anbringen der Handtaster in einem "gesicherten" Bereich (nur für die FW) kann z.B. bei Treppenräumen in "sozialen Brennpunkten", also Häusern, in denen häufig "aus Jux" oder "aus Bösartigkeit" die Auslöser gedrückt wurden, sinnvoll sein. Dann sollte man aber eine automatische Auslösung überlegen.
Und in Ihrem Fall muß aus eigenem Interesse sichergestellt sein, daß auch Instandhaltungsfirmen Zutritt zu diesem "gesicherten Bereich" haben.
Beste Grüße
Hartwig
ein frühzeitiges Auslösen (z.B. durch flüchtende Betriebsangehörige, die dann auch noch bestenfalls die (Zuluft)Türen offen lassen/öffnen) ist optimal. Auf die FW zu warten ist nur die drittbeste Lösung.
Normalerweise sind RWA aber ohnehin mit automatischen Auslöseelementen versehen.
Das Anbringen der Handtaster in einem "gesicherten" Bereich (nur für die FW) kann z.B. bei Treppenräumen in "sozialen Brennpunkten", also Häusern, in denen häufig "aus Jux" oder "aus Bösartigkeit" die Auslöser gedrückt wurden, sinnvoll sein. Dann sollte man aber eine automatische Auslösung überlegen.
Und in Ihrem Fall muß aus eigenem Interesse sichergestellt sein, daß auch Instandhaltungsfirmen Zutritt zu diesem "gesicherten Bereich" haben.
Beste Grüße
Hartwig