Hallo zusammen...
ich habe da mal eine Frage...
in der HBO steht das ein Brandabschnitt max. 40m lang sein darf , ein Rauchabschnitt aber nur max. 30m
wo genau liegt denn der Unterschied zwischen einem Brandabschnitt und einem Rauchabschnitt?
Danke im voraus für die Antworten
Brandabschnitt und Rauchabschnitt
Hallo Lila,
also, ein Brandabschnitt ist (normalerweise) definiert als der Bereich zwischen Brandwänden und / oder Außenwänden. Wenn Sie also z.B. ein 60 m langes Gebäude haben, haben Sie z.B. Außenwand --> nach 30 m Brandwand --> Außenwand, also 2 BA mit je 30 m Länge. Der BA kann ein oder mehrere Geschosse haben, aber innerhalb eines BA bilden die Geschosse keinen eigenen BA aus. Also wenn Sie z.B. ein Bürogebäude mit 30 m * 15 m und 4 Geschossen haben, ist das gesamte Gebäude ein BA mit einer BA-Fläche von 450 m².
Eine Rauchabschnittstrennung in der BauO wird nur für notwendige Flure vorgeschrieben. Der Gesetzgeber mutet uns also im Extremfall zu, bis zu 30 m durch einen verrauchten Bereich zu laufen. Eine weitere RA-Trennung gibt es z.B. noch in der Garagenverordnung.
Viele Grüße,
Frank Borgert
also, ein Brandabschnitt ist (normalerweise) definiert als der Bereich zwischen Brandwänden und / oder Außenwänden. Wenn Sie also z.B. ein 60 m langes Gebäude haben, haben Sie z.B. Außenwand --> nach 30 m Brandwand --> Außenwand, also 2 BA mit je 30 m Länge. Der BA kann ein oder mehrere Geschosse haben, aber innerhalb eines BA bilden die Geschosse keinen eigenen BA aus. Also wenn Sie z.B. ein Bürogebäude mit 30 m * 15 m und 4 Geschossen haben, ist das gesamte Gebäude ein BA mit einer BA-Fläche von 450 m².
Eine Rauchabschnittstrennung in der BauO wird nur für notwendige Flure vorgeschrieben. Der Gesetzgeber mutet uns also im Extremfall zu, bis zu 30 m durch einen verrauchten Bereich zu laufen. Eine weitere RA-Trennung gibt es z.B. noch in der Garagenverordnung.
Viele Grüße,
Frank Borgert