Da haben Sie recht, wir meinen beide das gleiche.
Ich wiederhole noch mal meinen Eintrag
.... Anders sieht es laut Handwerksordnung aus!
Gemäß dieser darf der bauliche Brandschutz nur von "Wärme- Kälte- Schallschutz- Brandschutzisolierern" ausgeführt werden. Kann zwar mit der 10% Klausel von anderen Handwerksfirmen umgangen werden.
Auch Trockenbauer mit Meisterbrief dürfen baulichen Brandschutz ausüben. Mit Ausnahmen von Brandschutzisolierungen an Rohren, Behälter und Kanälen. ....

Was ich mit der Ausnahmen von „Brandschutzisolierungen an Rohren, Behälter und Kanälen“ meine ist, daß der Trockenbauer keine oben aufgeführten Isolierarbeiten im Bereich des Industriebau’s ausführen darf (z.B. Technische Isolierungen im Kraftwerkbau, Kernkraft und in der Chemischen Industrie). Diese Isolierungen inkl. Ummantelung werden vom Isolierer handwerklich gefertigt.