Hallo Dennis,
so banal ist deine Frage doch überhaupt nicht, ganz im Gegenteil! Ich finde es wirklich stark, dass du dich im Vorfeld zu informieren versuchst.
Im Rahmen deiner Ausbildung kannst du, sofern nicht landesrechtliche oder behördliche Anforderungen dagegen sprechen, im vorbeugenden Brandschutz tätig werden. Das ist eine Grundaussage, an der wohl keiner rütteln wird.
Nun fragst du was zu tun ist, um als BSB tätig zu werden. Hier könnte differenziert werden, da sich die Aufgaben des BSB stets an den betrieblichen Anforderungen orientieren wird. Daraus könnte entnommen werden, dass du dich, wenn nötig, "nur" auf den Gebieten aus- und fortbilden solltest, wo du selbst zur Überzeugung gelangst, noch nicht fit genug zu sein.
Der Begriff "Brandschutzbeauftragter" ist faktisch zwar nicht geschützt, erfährt jedoch durch die seitherige vfdb-Richtlinie 12/09-01 und der kommenden vbbd-Richtlinie VBBD 2007-01 einen Rahmen, aus dem heraus zu lesen ist, was für die mögliche Aufgabenerfüllung des BSB notwendig ist.
Der vbbd e.V. empfiehlt insbesonder mit der o. g. Richtlinie eine Grundausbildung von 64 Lerneinheiten a 45 Minuten mit folgenden Inhalten:
1) Fachgebiet: Rechtliche Grundlagen
(4 LE = 180 Minuten)
– Grundlagen und Ziele des Brandschutzes, Einführung in den Brandschutz
– Personenschutz, Sachwertschutz, Umweltschutz
– Verantwortung für den Brandschutz im Betrieb
– Aufgaben und Stellung des BSB
– Brandschutzrecht:
– Vorschriften, Bestimmungen, Regelwerke, Normen
- des Staates
- der Europäischen Union
- der Berufsgenossenschaften
- der Sachversicherer
2) Fachgebiet: Brandlehre
(3 LE = 135 Minuten)
– Chemisch-physikalische Grundlagen des Brennens und Löschens
– Grundlagen der Entstehung von Bränden
– Brandklassen
– Auswahl geeigneter Löschmittel und Löschverfahren
3) Fachgebiet: Baulicher Brandschutz
(6 LE = 270 Minuten)
– Bauordnungen der Länder, Sonderbauordnungen
– DIN 4102 bzw. EN-Normen
– Industriebaurichtlinie
– Brandabschnitte/Brandbekämpfungsabschnitte
– Flucht- und Rettungswege
– Flächen für die Feuerwehr
– Planung und Bewertung baulicher Anlagen unter den Gesichtspunkten des Brandschutzes
4) Fachgebiet: Anlagentechnischer Brandschutz
(8 LE = 360 Minuten)
– Brand- und Gefahrenmeldeanlagen
– Ortsfeste Feuerlöschanlagen
– Feuerlöscher/Speziallöschgeräte
– Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
– Instandhaltung/ Prüfungen
5) Fachgebiet: Organisatorischer Brandschutz
(12 LE = 540 Minuten)
– Methodik und Didaktik
– Verhaltensbezogene Maßnahmen
– Gefährdungsanalyse - besondere Gefährdung durch
- Ausfall und Außerbetriebnahme von Brandschutzeinrichtungen
- Feuerarbeiten
- Fremdfirmen
– Brandschutzordnung
– Erstellen von Ablauf- und Organisationsplänen
– Verhalten bei Bränden
– Alarmierung, Evakuierung, Brandbekämpfung
– Brandschutzausbildung
– Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen
– Übungen
6) Fachgebiet: Brand- und Explosionsgefahr, besondere Brandrisiken
(5 LE = 225 Minuten)
– Brandrisiken innerhalb des Betriebes bedingt durch
- bauliche Anlagen - Innenausbau, Einrichtung -
- betriebliche Nutzung
- explosionsfähige, brennbare und brandfördernde Stoffe
- elektrische Anlagen
- Versorgung und Entsorgung
- Brandstiftung
– Gefährdung von Personen aufgrund ihrer Anzahl, Art und Verteilung im Betrieb
– Auswahl geeigneter Brandschutzmaßnahmen in Bezug auf
- Löschmittel
- Löscheinrichtungen
- Organisation
Einführung Gefährdungen
7) Fachgebiet: Brandschutzmanagement
(8 LE = 360 Minuten)
Brandschutzkonzepte
Gestaltung Brandschutzsystem
Festlegen der betrieblichen Brandschutzorganisation
Handeln des BSB im vernetzten Betriebssystem
Vermittlung von Individualkompetenz, sozialer Kompetenz, didaktischer Kompetenz, Methoden-kompetenz, Medienkompetenz
Integration von Brandschutz in betriebliche Organisation
Anwendungsbeispiel zum integrativen Brandschutzmangement
8) Fachgebiet: Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
(10 LE = 450 Minuten)
– Aufgaben der Behörden
– Arten und Ausrüstungen von Feuerwehren
– Aufgaben, Einsatztaktik und Leistungsvermögen von Feuerwehren
– Aufgaben von Versicherern
9) Fachgebiet: Praxisübung „Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung“
(4 LE = 180 Minuten)
– tragbare Feuerlöschgeräte
– fahrbare Feuerlöschgeräte
– Feuerlöschschlauchanschlusseinrichtungen
– Speziallöschgeräte
– Instandhaltung/Prüfungen
10) Abschlussprüfung
(4 LE = 180 Minuten)
– Schriftliche Prüfung
– Mündliche Prüfung
Da wir vom vbbd e.V. keine BSB der 1. und 2. Klasse vorteilig finden, empfehlen wir grundsätzlich zu einer vollwertigen, sprich 64 stündigen Ausbildung.
Um deine berechtigte Frage zu beantworten (und darüber habe ich sicherlich nicht schmunzeln müssen), vergleiche bitte deine bisherige Ausbildung mit dem, was die vfdb und der vbbd empfiehlt (siehe oben).
Als BSB sind die Themen im betrieblich vorbeugenden Brandschutz relevant (weniger die des abwehrende BS), insbesondere im Bereich des organisatorischen BS, des anlagentechnischen BS und des baulichen BS!
Bezüglich deiner Frage zu den Feuerlöschern möchte ich dir empfehlen, auf unseren Koopereationspartner der bvbf e.V. zuzugehen (
http://www.bvbf-brandschutz.de bzw. per Email
info@bvbf-brandschutz.de). Dort wird dir aus erster Hand beschrieben, welche Anforderungen bzgl. der Prüfung von Feuerlöschern bestehen.
PS: Sicherlich interessiert es alle Leser des Forums, welche Meinung jeder einzelne hier vertritt bzw. welche Erfahrungen und Kenntnisstände vorliegen. Von dem her ist es bedauerlich, dass weiter oben nur auf eine Email verwiesen wird. Ich hoffe, dass ich dir habe helfen können. Wenn noch Unklarheiten bestehen, dann frage einfach drauf los. Herzlich willkommen hier im Brandschutzforum!
