Hallo,
kann mir jemand sagen, ob es eine Vorschrift gibt die fordert, das in gewerblichen genutzten Fahrzeuge Feuerlöscher erforderlich sind.
Es geht um Fahrzeuge für den Behindertentransport (keine LKW etc.)
Vielen Dank
Jürgen Bauer
Feuerlöscher in gewerblichen Fahrzeuge
Hallo
Hallo Jürgen,
In Fahrzeugen sind Feuerlöscher vorgeschrieben für ADR-Fahrzeuge (Gefahrstoffe) und in Fahrzeugen zur Personenbeförderung bei mehr als 8 Sitzplätzen.
Für ADR- Fahrzeuge gillt:
- 1 Pulverlöscher, 2 kg Inhalt, für Motorbrand oder Führerhausbrand
- 1 Pulverlöscher, 4 kg, 8 kg oder 12 kg Inhalt (4-kg-Pulverlöscher für Fahrzeuge mit einer
zulässigen Gesamtmasse < 3,5 t, 8-kg-Pulverlöscher für Fahrzeuge mit einer zulässigen
Gesamtmasse von 3,5 t bis 7,5 t und 12-kg-Pulverlöscher für Fahrzeuge mit einer zulässigen
Gesamtmasse > 7,5 t).
Für die Personenbeförderung gilt:
§ 35g (Feuerlöscher in Kraftomnibussen)
* Sinngemäße Anwendung auf die Fahrzeugkombination:
Mindestforderung: je nach Sitzplatzzahl 1 oder 2 Feuerlöscher (6 kg, ABC); gekennzeichnete Unterbringung im Zugfahrzeug und ggf. in Anhängern.
Gruß und schönen Feiertag
Stefan Huter
In Fahrzeugen sind Feuerlöscher vorgeschrieben für ADR-Fahrzeuge (Gefahrstoffe) und in Fahrzeugen zur Personenbeförderung bei mehr als 8 Sitzplätzen.
Für ADR- Fahrzeuge gillt:
- 1 Pulverlöscher, 2 kg Inhalt, für Motorbrand oder Führerhausbrand
- 1 Pulverlöscher, 4 kg, 8 kg oder 12 kg Inhalt (4-kg-Pulverlöscher für Fahrzeuge mit einer
zulässigen Gesamtmasse < 3,5 t, 8-kg-Pulverlöscher für Fahrzeuge mit einer zulässigen
Gesamtmasse von 3,5 t bis 7,5 t und 12-kg-Pulverlöscher für Fahrzeuge mit einer zulässigen
Gesamtmasse > 7,5 t).
Für die Personenbeförderung gilt:
§ 35g (Feuerlöscher in Kraftomnibussen)
* Sinngemäße Anwendung auf die Fahrzeugkombination:
Mindestforderung: je nach Sitzplatzzahl 1 oder 2 Feuerlöscher (6 kg, ABC); gekennzeichnete Unterbringung im Zugfahrzeug und ggf. in Anhängern.
Gruß und schönen Feiertag
Stefan Huter