Hallo zusammen.
Im Zusammenhang mit der MLAR (Sicherheitsbeleuchtung etc.) kommt immer wieder die Frage auf: Was genau ist ein Brandabschnitt?
Ist hier lediglich die Definition aus der MBO gemeint, also 40 m lange Abschnitte (<=1.600 m²)? Oder sind nicht auch alle Treppenhäuser, Rettungswege, ELT-Zentralen oder -Räume, Lüftungszentralen usw. eigene Brandabschnitte?
Wenn man ein Brandschutzkonzept hat, sind ja in der Regel die Brandabschnitte eingetragen, aber was macht man bei Bauten ohne Brandschutzkonzept oder Sanierungen???
Definition Brandabschnitt in Bezug auf MLAR
Hallo,
in der LAR NRW wurde auf die Begrenzung der Brandabschnittsgröße verzichtet. Die spezifischen Anforderungen des Funktionserhaltes müssen über das projektspezifische Brandschutzkonzept unter Beachtung der Schutzziele festgelegt werden.
Also auch beim Bestand kann eigentlich der Funktionserhalt nur konzeptionell über ein Brandschutzkonzept nachgewiesen werden.
Man kann nicht immer die Definition Brandabschnitt 1 600 m² und schluss, weil was wäre dann mit Industriehallen mit 10.000 m² müsste man da dann nach 1.600 m² für die Sicherheitsbeleuchtung einen Brandabschnitt bilden?!
Eine Industriehalle mit Sprinkleranlage kann man sicherlich im Bezug der Trennung der Sicherheitsbeleuchtung großzügiger bewerten.
Aber dies ist nur mit dem genehmigten Brandschutzkonzept möglich.
Gruß
Sven
in der LAR NRW wurde auf die Begrenzung der Brandabschnittsgröße verzichtet. Die spezifischen Anforderungen des Funktionserhaltes müssen über das projektspezifische Brandschutzkonzept unter Beachtung der Schutzziele festgelegt werden.
Also auch beim Bestand kann eigentlich der Funktionserhalt nur konzeptionell über ein Brandschutzkonzept nachgewiesen werden.
Man kann nicht immer die Definition Brandabschnitt 1 600 m² und schluss, weil was wäre dann mit Industriehallen mit 10.000 m² müsste man da dann nach 1.600 m² für die Sicherheitsbeleuchtung einen Brandabschnitt bilden?!
Eine Industriehalle mit Sprinkleranlage kann man sicherlich im Bezug der Trennung der Sicherheitsbeleuchtung großzügiger bewerten.
Aber dies ist nur mit dem genehmigten Brandschutzkonzept möglich.
Gruß
Sven
Vielleicht hilft das weiter:
DIN VDE 0833-1
Auszug aus VdS2095 3.8
Brandabschnitt
Teil einer baulichen Anlage, der gegenüber derselben und/oder einer anderen baulichen Anlage durch Brandwände und entsprechende Decken umschlossen ist
PS
Die 1600m2 beziehen sich imho auf Meldebereiche und nicht auf Brandabschnitte.
DIN VDE 0833-1
Auszug aus VdS2095 3.8
Brandabschnitt
Teil einer baulichen Anlage, der gegenüber derselben und/oder einer anderen baulichen Anlage durch Brandwände und entsprechende Decken umschlossen ist
PS
Die 1600m2 beziehen sich imho auf Meldebereiche und nicht auf Brandabschnitte.
Wenn niemand da ist der vorschreibt wie´s zu machen ist muß man jemanden damit beauftragen. Beispielsweise ein Brandschutzingeniuerbüro (was am besten ist) oder man kann auch viel mit Logik machen.
Außer Treppenhäuser und FluReWe, was könnte da noch ein Brandabschnitt sein? Klar, das Kesselhaus, die Technikzentrale, Decken zwischen Geschossen, Wände zur Tiefgarage, etc. p.p.
Eigentlich ganz logisch, vorausgesetzt man weiß ein klein wenig was über Brandschutz. Z.B. wenn man bedenkt wie schnell man in einer Tiefgarage beim Fahrzeugbrand an der Decke 800° C hat....
Wer Hilfe braucht kann mich gerne Fragen.
Außer Treppenhäuser und FluReWe, was könnte da noch ein Brandabschnitt sein? Klar, das Kesselhaus, die Technikzentrale, Decken zwischen Geschossen, Wände zur Tiefgarage, etc. p.p.
Eigentlich ganz logisch, vorausgesetzt man weiß ein klein wenig was über Brandschutz. Z.B. wenn man bedenkt wie schnell man in einer Tiefgarage beim Fahrzeugbrand an der Decke 800° C hat....
Wer Hilfe braucht kann mich gerne Fragen.

zzrrunner hat geschrieben:...klar das, Kesselhaus, die Technikzentrale, Decken zwischen Geschossen, Wände zur Tiefgarage, etc. p.p...
…bin mir nicht sicher ob das so klar ist.
Aus gegebenen Anlass:
Zur Errichtung einer automatischen Brandmeldeanlage in einem Hotel bekam ein Brandschutzgutachten, in diesem sieht der Gutachter eine Aufteilung des Gästehauses in zwei Brandabschnitte vor.
Im ersten BA befinden sich im KG u. A.: diverse Technikräume, Keller, Lagerräume, ein Konferenzraum UND eine Tiefgarage.
Die Wände die diese Räume untereinander Trennen sind nach F90-AB ausgeführt. TROTZDEM befinden sie sich alle Räume in nur EINEM logisch definiertem Brandabschnitt!
Wenn der Gutachter das unterschreibt und vom Amt einen Stempel dafür bekommt - rechtlich ist das dann okay, da dies dann so genehmigt wurde. Standard ist das allerdings nicht - irgendjemand hält da seinen Kopf für hin.
Wir haben hier in Stuttgart ein seeeeehhhhr großes (und altes) Krankenhaus. Egal wo du da eine Decke oder ein Loch auf machst - jedesmal trifft dich der Herzschlag!
Von den Strahlenabschottungen im radiologischen Bereich mal ganz zu schweigen!
Da kommt aber dann gleich jemand vom Amt angetanzt, verlegt die Abschnitte (das ist mittlerweile ziemlich wirr!!!) und schon hat die Stadt wieder ein paar tausend Euro eingespart. Wer immer das aber unterschreibt hält seinen Kopf dafür hin.
Wir sind es aber jedenfalls nicht.
Aber mal ganz im Ernst: WIEVIELE vom Amt haben keine Ahnung was sie da begutachten, bzw. wieviele Architekten wissen nicht was sie tun (Deregulierung,etc.) und verlassen sich auf irgendjemand oder, wie so oft, niemanden?

Wir haben hier in Stuttgart ein seeeeehhhhr großes (und altes) Krankenhaus. Egal wo du da eine Decke oder ein Loch auf machst - jedesmal trifft dich der Herzschlag!


Wir sind es aber jedenfalls nicht.

Aber mal ganz im Ernst: WIEVIELE vom Amt haben keine Ahnung was sie da begutachten, bzw. wieviele Architekten wissen nicht was sie tun (Deregulierung,etc.) und verlassen sich auf irgendjemand oder, wie so oft, niemanden?

Brandabschnitt-Brandbekämpfungsabschnitt
Hallo,
nur mal um "den Kohl fett zu machen". Der B-Abschnitt ist eigentlich ausreichend in der jew. LBO definiert (§ 30 MBO). Die Wände (Brandwände nach DIN 4102) nach Geb.Klasse, die ihn schützen auch. Einzelne Räume, die es wert sind, werden durch Trennwände abgeteilt. Solche wären z.B. elektrische Schalträume, Batterieräume...
Die Trennwände halten, bezogen auf einen Normbrand 90min, die Brandwände haben je nach Gebäudekategorie unterschiedliche Feuerwiderstände. Den größte Unterschied stellt meist die zusätzliche Beständigkeit gegenüber zusätzlicher mechanischer Beanspruchung (Impulslasten) dar.
Ein Brandabschnitt kann aber durchaus nur aus einem Raum bestehen. Dann ist der aber länger als 40 m.
Meistens wird, im Rahmen eines Konzeptes, von der nachgewiesenen mechanischen Beständigkeit abgewichen. Vor allem im Bestand. Die Wände (in der Bauart von Brandwänden, DIN 4102) müssen ein separates Fundament haben und angrenzende Wände dürfen nich eingebunden sein.
Man sollte immer nur so gut bauen, so schlecht wie es kommen könnte!
Wenns nicht länger als 30 Minuten brennen kann, weil bis dahin alle brennbaren Stoffe bereits Asche sind, warum dann ein höherer Feuerwiderstand? Aber diese Denkweise, die mit einem schutzzielorientiertem BSK untermauert sein soll, müssen sich vor allem die Bauaufsichten noch aneignen. Die Bauordnung ist keine Bibel!
Gruß an alle "Brandstifter"...hm
nur mal um "den Kohl fett zu machen". Der B-Abschnitt ist eigentlich ausreichend in der jew. LBO definiert (§ 30 MBO). Die Wände (Brandwände nach DIN 4102) nach Geb.Klasse, die ihn schützen auch. Einzelne Räume, die es wert sind, werden durch Trennwände abgeteilt. Solche wären z.B. elektrische Schalträume, Batterieräume...
Die Trennwände halten, bezogen auf einen Normbrand 90min, die Brandwände haben je nach Gebäudekategorie unterschiedliche Feuerwiderstände. Den größte Unterschied stellt meist die zusätzliche Beständigkeit gegenüber zusätzlicher mechanischer Beanspruchung (Impulslasten) dar.
Ein Brandabschnitt kann aber durchaus nur aus einem Raum bestehen. Dann ist der aber länger als 40 m.
Meistens wird, im Rahmen eines Konzeptes, von der nachgewiesenen mechanischen Beständigkeit abgewichen. Vor allem im Bestand. Die Wände (in der Bauart von Brandwänden, DIN 4102) müssen ein separates Fundament haben und angrenzende Wände dürfen nich eingebunden sein.
Man sollte immer nur so gut bauen, so schlecht wie es kommen könnte!

Wenns nicht länger als 30 Minuten brennen kann, weil bis dahin alle brennbaren Stoffe bereits Asche sind, warum dann ein höherer Feuerwiderstand? Aber diese Denkweise, die mit einem schutzzielorientiertem BSK untermauert sein soll, müssen sich vor allem die Bauaufsichten noch aneignen. Die Bauordnung ist keine Bibel!
Gruß an alle "Brandstifter"...hm
Brandabschnitt-Brandbekämpfungsabschnitt
Hallo,
nur mal um "den Kohl fett zu machen". Der B-Abschnitt ist eigentlich ausreichend in der jew. LBO definiert (§ 30 MBO). Die Wände (Brandwände nach DIN 4102) nach Geb.Klasse, die ihn schützen auch. Einzelne Räume, die es wert sind, werden durch Trennwände abgeteilt. Solche wären z.B. elektrische Schalträume, Batterieräume...
Die Trennwände halten, bezogen auf einen Normbrand 90min, die Brandwände haben je nach Gebäudekategorie unterschiedliche Feuerwiderstände. Den größte Unterschied stellt meist die zusätzliche Beständigkeit gegenüber zusätzlicher mechanischer Beanspruchung (Impulslasten) dar.
Ein Brandabschnitt kann aber durchaus nur aus einem Raum bestehen. Dann ist der aber länger als 40 m.
Meistens wird, im Rahmen eines Konzeptes, von der nachgewiesenen mechanischen Beständigkeit abgewichen. Vor allem im Bestand. Die Wände (in der Bauart von Brandwänden, DIN 4102) müssen ein separates Fundament haben und angrenzende Wände dürfen nich eingebunden sein.
Man sollte immer nur so gut bauen, so schlecht wie es kommen könnte!
Wenns nicht länger als 30 Minuten brennen kann, weil bis dahin alle brennbaren Stoffe bereits Asche sind, warum dann ein höherer Feuerwiderstand? Aber diese Denkweise, die mit einem schutzzielorientiertem BSK untermauert sein soll, müssen sich vor allem die Bauaufsichten noch aneignen. Die Bauordnung ist keine Bibel!
Gruß an alle "Brandstifter"...hm
nur mal um "den Kohl fett zu machen". Der B-Abschnitt ist eigentlich ausreichend in der jew. LBO definiert (§ 30 MBO). Die Wände (Brandwände nach DIN 4102) nach Geb.Klasse, die ihn schützen auch. Einzelne Räume, die es wert sind, werden durch Trennwände abgeteilt. Solche wären z.B. elektrische Schalträume, Batterieräume...
Die Trennwände halten, bezogen auf einen Normbrand 90min, die Brandwände haben je nach Gebäudekategorie unterschiedliche Feuerwiderstände. Den größte Unterschied stellt meist die zusätzliche Beständigkeit gegenüber zusätzlicher mechanischer Beanspruchung (Impulslasten) dar.
Ein Brandabschnitt kann aber durchaus nur aus einem Raum bestehen. Dann ist der aber länger als 40 m.
Meistens wird, im Rahmen eines Konzeptes, von der nachgewiesenen mechanischen Beständigkeit abgewichen. Vor allem im Bestand. Die Wände (in der Bauart von Brandwänden, DIN 4102) müssen ein separates Fundament haben und angrenzende Wände dürfen nich eingebunden sein.
Man sollte immer nur so gut bauen, so schlecht wie es kommen könnte!

Wenns nicht länger als 30 Minuten brennen kann, weil bis dahin alle brennbaren Stoffe bereits Asche sind, warum dann ein höherer Feuerwiderstand? Aber diese Denkweise, die mit einem schutzzielorientiertem BSK untermauert sein soll, müssen sich vor allem die Bauaufsichten noch aneignen. Die Bauordnung ist keine Bibel!
Gruß an alle "Brandstifter"...hm
Das eigentliche Problem in der Brandabschnittsdefinition sehe ich im Bezug auf die MLAR und die VDE 0833.
Ich muss mal wieder mein Hotel herausholen.
Demnach dürfte ich für die Alarmierungsanlage eine E30 Leitung bis zum Brandabschnitt verlegen. Danach fahre ich gemütlich durch die Tiefgarage, alle Technik- und Konferenzräume, Lager, Heizung, usw. mit einer Y(St)Y-Leitung weiter. Ist ja laut Gutachten immer noch ein Brandabschnitt.
Das ist absolut SINNFREI und geht am primären Schutzziel einer Alarmierungsanlage völlig vorbei.
Ich muss mal wieder mein Hotel herausholen.
Demnach dürfte ich für die Alarmierungsanlage eine E30 Leitung bis zum Brandabschnitt verlegen. Danach fahre ich gemütlich durch die Tiefgarage, alle Technik- und Konferenzräume, Lager, Heizung, usw. mit einer Y(St)Y-Leitung weiter. Ist ja laut Gutachten immer noch ein Brandabschnitt.

Das ist absolut SINNFREI und geht am primären Schutzziel einer Alarmierungsanlage völlig vorbei.
