Hallo!
Ist es zulässig, RS / BS- Türen in notwendigen Fluren mit Schlössern auszustatten und zu verriegeln? Der Zugang zum Treppenraum wäre über Panikschlösser weiterhin möglich, der Eintritt aus dem Treppenraum in den Flur aber nicht. Die Rettung verletzter Personen wäre dann evtl. nur noch möglich, wenn jemand mit passendem Schlüssel vor Ort ist.
Vielen Dank!
HB
RS / BS- Türen verriegeln?
Hallo,
vielen Dank für die Infos!
Eine Frage habe ich aber noch: In der Bremischen LBO habe ich folgenden Eintrag gefunden:
"Notwendige Flure müssen so breit sein, dass sie für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen; Flure von mehr als 30 m Länge sollen durch nicht abschließbare, rauchdichte und selbstschließende Türen unterteilt werden."
Nicht abschließbar bezieht sich dann also nur auf die Möglichkeit, den Bereich immer verlassen zu können? Man könnte das ja auch so verstehen, dass diese Türen keine Schlösser haben dürfen, oder?
Viele Grüße
HB
vielen Dank für die Infos!
Eine Frage habe ich aber noch: In der Bremischen LBO habe ich folgenden Eintrag gefunden:
"Notwendige Flure müssen so breit sein, dass sie für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen; Flure von mehr als 30 m Länge sollen durch nicht abschließbare, rauchdichte und selbstschließende Türen unterteilt werden."
Nicht abschließbar bezieht sich dann also nur auf die Möglichkeit, den Bereich immer verlassen zu können? Man könnte das ja auch so verstehen, dass diese Türen keine Schlösser haben dürfen, oder?
Viele Grüße
HB
fusarium hat geschrieben:Man könnte das ja auch so verstehen, dass diese Türen keine Schlösser haben dürfen, oder?
Kaum - ohne Falle wird so eine Tür nicht auskommen. Und von "keine Schlösser" steht da auch nichts - Panikschlösser wären u.U. eine Überlegung wert - ober eben Knäufe im Fluchttreppenraum.
Wenn man der Feuerwehr die Arbeit erleichtern will, bringt man natürlich Drücker an und läßt die Türen beidseitig begehbar...

Nichtabschließbare Türen
Hallo zusammen,
die MBO bzw. LBO fordert ja u.a. bei längeren Fluren (> 30 m) eine Bildung von Rauchabschnitten. Dieser wird durch die oben beschriebene Türe im Flur hergestellt. Damit nun im Brandfall eine Flucht in beide Richtungen möglich ist, dürfen diese Türen eben nicht abschließbar sein. Der Einbau eines "Panikschlosses", das ja den ungehinderten Durchgang nur von einer Richtung ermöglicht, ist m. E. nicht zulässig.
Gruß
Gerhard
die MBO bzw. LBO fordert ja u.a. bei längeren Fluren (> 30 m) eine Bildung von Rauchabschnitten. Dieser wird durch die oben beschriebene Türe im Flur hergestellt. Damit nun im Brandfall eine Flucht in beide Richtungen möglich ist, dürfen diese Türen eben nicht abschließbar sein. Der Einbau eines "Panikschlosses", das ja den ungehinderten Durchgang nur von einer Richtung ermöglicht, ist m. E. nicht zulässig.
Gruß
Gerhard
Von mir gibts da auch ein ganz klares JA, zu dem was Herr Funk schreibt.
Rauchabschnittstrennungen sind, so wie der Name schon sagt, als zusätzliche Fluchtwegsicherung zu verstehen, die eben in eher langen Fluren zum tragen kommt und die eine mögliche Verrauchung eingrenzen soll. Da man zumeist in zwei Richtungen flüchten kann und soll, wäre der Verschluss einer solchen Tür kontraproduktiv und daher nicht zulässig! Am einfachsten wäre es, einen s. g. Blindzylinder einzubauen und fertig!
Rauchabschnittstrennungen sind, so wie der Name schon sagt, als zusätzliche Fluchtwegsicherung zu verstehen, die eben in eher langen Fluren zum tragen kommt und die eine mögliche Verrauchung eingrenzen soll. Da man zumeist in zwei Richtungen flüchten kann und soll, wäre der Verschluss einer solchen Tür kontraproduktiv und daher nicht zulässig! Am einfachsten wäre es, einen s. g. Blindzylinder einzubauen und fertig!
Grüße FH
Morgen,
den Startbeitrag hatte ich dahingehend interpretiert, dass es sich um Türen handelt, die am Übergang Flur - Treppenhaus eingebaut sind.
Türen zu Rauchabschnittstrennungen kenne ich auch nur ohne Schloß bzw. mit Blindzylinder - ein Verschluß dürfte in solchen Fällen ja auch aus anderen Gründen eher kaum wünschenswert sein.
den Startbeitrag hatte ich dahingehend interpretiert, dass es sich um Türen handelt, die am Übergang Flur - Treppenhaus eingebaut sind.
Türen zu Rauchabschnittstrennungen kenne ich auch nur ohne Schloß bzw. mit Blindzylinder - ein Verschluß dürfte in solchen Fällen ja auch aus anderen Gründen eher kaum wünschenswert sein.