ich habe eine Frage. Bisher war mein Verständnis, das ich eine BS Tür oder Tor nicht anbohren darf (Torblatt ins Blech), weil sonst die Zulassung erlischt.
Aktuell habe ich den Fall das ich ein Tor wieder in Betrieb nehmen muss, dass jahrelang nicht in Betrieb war und die Öffnung einfach zugemauert wurde. Wir haben das Tor geprüft und es würde wieder in Betrieb gehen können. Jetzt wurde aber festgestellt das ein ganz schlauer ein Regal gegen umkippen, welches vor dem Tor stand, mit einer schraube gesichert hat. 6mm Loch ist im Torblattblech. Natürlich war keiner begeistert als ich meinte dass das Tor dadurch die Zulassung verloren hat.
Ich habe jetzt mit mehrerer Leuten gesprochen, eindeutig ist es trotzdem nicht. Jetzt habe ich das Netz befragt und die DIBT-Richtlinien_Aenderung_bei_Feuerschutzabschluessen gefunden. In dieser ist das anschrauben von z.B. Schildern allerdings erlaubt, ohne das die Zulassung erlischt.
Kann mir das vielleicht jemand bestätigen, oder zumindest nicht verneinen. Weil wegen dem "Löchen", das Tor tauschen, wäre schon Wahnsinn!
Oder wie sind hier Eure Erfahrungen?
Vielen dank schon mal und viele Grüße!
