Kleingarage mit unterkellertem Geräteraum nach GaStellV in Bayern

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
thomas.s
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Kleingarage mit unterkellertem Geräteraum nach GaStellV in Bayern

Beitragvon thomas.s » Di 23.03.2021 8:50

Hallo zusammen,

ich suche einen Rat zu Thema Brandschutz bei unserem geplanten EFH mit Garage in Holzbauweise. In dieser Garage befindet sich ein vom eigentlichen Garagenraum, der zum Abstellen der Fahrzeuge genutzt wird, getrennter Abstellraum mit ca. 19,5qm. Unter diesem Abstellraum befindet sich dann noch ein Technikkeller, der über eine baurechtlich notwendige Treppe mit dem Abstellraum verbunden ist. Der Technikkeller hat die selbe Grundfläche wie der Geräteraum, weshalb wir (sofern man die beiden Räume überhaupt aufsummieren muss, da ja Kellergeschoss) über den 20qm liegen, die in der GaStellV häufig angesprochen werden und für die unzählige Erleichterungen gelten würden. Wie seht ihr das?

Wenn wir jetzt zwischen Garagenraum und Geräteraum eine brandschutzrelevante Trennwand setzen mit zugehöriger Brandschutztür, trennen wir dann die beiden Räume in der Art und Weise, dass wir eine Kleingarage ohne Geräteraum und einen separaten Geräteraum erhalten? Dann würden die Erleichtungen für diesen etwas komischen Fall auch gelten oder?! Danke im Voraus.

VG,
Thomas

clammer
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Re: Kleingarage mit unterkellertem Geräteraum nach GaStellV in Bayern

Beitragvon clammer » Di 23.03.2021 9:26

Das ist etwas ungeschickt geplant. Durch die innen liegende Treppe entfällt der Umstand "nur für die Garagennutzung".
Insofern muss die Garage vom Rest gemäß § 8 Absatz1 GaStellV abgetrennt werden:
"Für geschlossene Kleingaragen ... genügen Wände, die feuerhemmend sind oder aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen."
Wenn Sie jetzt aber auch eine Türe zwischen Garage und Abstellraum benötigen, dass muss diese Türe feuerhemmend sein, und somit die Wand ebenfalls feuerhemmend ausgeführt werden.

Gruß
C. Lammer

P.S. Meiner Auffassung nach müsste auch der Abstellraum im EG einen direkten Ausgang ins Frei haben.

thomas.s
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Re: Kleingarage mit unterkellertem Geräteraum nach GaStellV in Bayern

Beitragvon thomas.s » Di 23.03.2021 9:53

Hallo Herr Lammer,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Also dann habe ich die Regelungen schon so richtig aufgefasst...sofern der Geräteraum durch eine Trennwand im Sinne der GaStellV von der Kleingarage (dann ohne Abstellraum) abgetrennt wird, handelt es sich um eine Kleingarage und die Erleichterungen an Gebäudeabschlusswand, usw. gelten wieder :-)

Durch die etwas großzügigere Gestaltung des Geräteraums plus eigenen Technikkeller erhoffen wir uns, auf ein Gartenhäuschen für Abstellzwecke verzichten zu können :-)

Ja, vielen Dank für Ihre Anmerkung mit dem Fluchtweg aus dem Geräteraum ins Freie - hier haben wir eine Nebeneingangstür als Fluchtweg vorgesehen - siehe anhängende Datei. Da Gebäudeklasse 1 ist ja kein eigener Treppenraum erforderlich und der Fluchtweg darf durch den Geräteraum führen, oder?! :-)

Ist für die geplante Treppe eine lichte Breite von 80cm gemäß DIN18065 ausreichend? Oder muss diese mindestens 100cm haben?

Danke im Voraus.

VG, Thomas
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clammer
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Re: Kleingarage mit unterkellertem Geräteraum nach GaStellV in Bayern

Beitragvon clammer » Di 23.03.2021 10:31

Aber Aufpassen!

Die Erleichterungen für die Garage gelten nicht für den Geräteraum! Hier sind die Abstandsflächen und die Vorgaben der GK1 zu beachten.

Man könnte auch die Treppe zum Technikkeller als Außentreppe ausführen und damit die Decke zum Geräteraum öffnungslos. Dann wiederum könnte man den Geräteraum zur Garage zuschlagen. Es würde also auf dem unterirdischen Bauwerk Technikkeller das Bauwerk Garage stehen.

Bei den Breite der Treppe sollten Sie praktisch denken. Mit welchen Geräte/Gegenständen wollen/müssen Sie die Treppen begehen?

Gruß
C. Lammer