Brandverhütungsschau-DGUV 3

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neuwoges
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Brandverhütungsschau-DGUV 3

Beitragvon neuwoges » Do 17.09.2020 15:43

Hallo,

Nach einer Brandverhütungsschau durch die Feuerwehr wird die Prüfung der elektrischen ortsfesten Anlagen nach DGUV 3 durch die Feuerwehr gefordert.
DGUV 3 basiert auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes/Betriebsicherheitsverordnung. Soweit ich weiß, basiert eine Brandverhütungsschau auf die Bauordnung/Bauprüfverordnung.

Auf welcher Grundlage darf die FW diese fordern?
Bin ich verpflichtet ein Protokoll der Prüfung vorzulegen?

Freundliche Grüße
H.Becker

Laschinsky
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Re: Brandverhütungsschau-DGUV 3

Beitragvon Laschinsky » So 18.10.2020 14:22

Hallo,

die Regelungen zur Brandverhütungsschau, Brandsicherheitsschau oder Brandschau sind in den Landesverordnungen der Bundesländer geregelt. In BaWü gilt z.B. nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Brandverhütungsschau (VwV-Brandverhütungsschau) aus Punkt 1.2 "Bei der Brandverhütungsschau ist festzustellen, ob der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer im Interesse der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit in ausreichendem Maße vorgebeugt wird [...] So ist festzustellen, ob 1.2.1 wegen baulicher oder anderer Mängel die Gefahr von Bränden besteht [...]". In NRW steht ähnliches im § 26 BHKG zur Brandverhütungsschau "Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen [...]". Damit sind auch gesetzliche Prüfpflichten von elektrischen Anlagen der Gebäude beinhaltet. Denn die Prüfpflicht erwächst nicht nur aus der DGUV Vorschrift 3, sondern auch aus den gesetzlichen Vorschriften des § 14 zur Prüfung von Arbeitsmitteln der BetrSichV: "(2) Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen."

Viele Grüße!
Lars Oliver Laschinsky

Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.

Bartz
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Re: Brandverhütungsschau-DGUV 3

Beitragvon Bartz » Fr 06.11.2020 8:05

Guten Morgen,

Was die Ausführungen zur Brandverhütungsschau betrifft habe ich keine Anmerkungen, jedoch lässt sich herauslesen, dass es in dem Begangenen Objekt eher schwierig zu sein scheint eine Prüfung der ortsfesten Anlagen durchzuführen.

Sollte dies der Fall sein, könnte unter Berücksichtigung der Vorgaben aus VdS 2033, Kapitel 5 eine Isolationsüberwachung am ZEP (Zentralen Erdungspunkt) installiert werden. So kann der Umfang der erforderlichen Prüfungen reduziert werden. Die aufwendigen Isolationswiederstandsmessungen, welche mit Abschaltungen der Stromkreise verbunden sind könnten dann entfallen. Aus brandschutztechnischer Sicht wirkt sich die Installation einer Isolationsüberwachung positiv aus, da potentielle Brandgefahren früher entdeckt werden.

Bevor man jedoch solche Lösungen umsetzt sollte der Versicherer involviert werden, die reden da gerne mit.

MfG

Christian