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Bitte nochmal "Spind in der Mitteltiefgarage"

Verfasst: Fr 23.06.2006 17:04
von Teetrinker
Erst nochmals besten Dank für die bisherige Hilfe.
Die Situation hat sich wie folgt weiterentwickelt:
die Hausverwaltung behauptet mir gegenüber:
"Laut Garagenverordnung NRW müssen Stahlschränke jederzeit zwecks Überprüfung auf brennbare Stoffe zugänglich sein. Bei Nichteinhaltung wird die Feuerwehr informiert".

Meine Fragen:
- WO steht denn das in der Garagenverordnung NRW ? Ich habe da nichts entsprechendes entdeckt.
- WAS heißt "jederzeit zugänglich" ? Darf ich da kein Schloß ranmachen ?
- WAS genau sind "brennbare Stoffe" ? Motorenöl ? Papier ? Eine Arbeitshose ? WO ist das definiert ?

Das ganze ist ein sehr wichtiges Thema für mich. Ich danke deshalb jedem, der mir hier helfen kann für seine Zeit und Mühe !!

Gruß

Verfasst: Do 20.07.2006 23:03
von Linse
Also, auch ich konnte in der - meines Erachtens - aktuellen Fassung der GaVO nichts derartiges finden. Es sind auch in keinem anderen Zusammenhang Stahlschränke erwähnt.
Meine Quelle dazu: www.recht.nrw.de

Dadurch dürften sich auch die anderen Fragen relativiert haben. Trotzdem sollte man vielleicht aufpassen, dass man diese Grenze an Kraftstoffen nicht überschreitet, die man lagern darf...

Re: Bitte nochmal "Spind in der Mitteltiefgarage"

Verfasst: So 23.07.2006 8:28
von Mathias Zimmer
Teetrinker hat geschrieben:Meine Fragen:
- WO steht denn das in der Garagenverordnung NRW ? Ich habe da nichts entsprechendes entdeckt.
- WAS heißt "jederzeit zugänglich" ? Darf ich da kein Schloß ranmachen ?
- WAS genau sind "brennbare Stoffe" ? Motorenöl ? Papier ? Eine Arbeitshose ? WO ist das definiert ?


Das sind genau die Fragen, die man der Hv stellen sollte... :cool:

Verfasst: So 23.07.2006 11:09
von Teetrinker
Vielen Dank, Linse + Mathias Zimmer !!!!!

Gute Orientierung, werde entsprechend vorgehen.


Besten Gruß
TT