Bitte nochmal "Spind in der Mitteltiefgarage"
Verfasst: Fr 23.06.2006 17:04
Erst nochmals besten Dank für die bisherige Hilfe.
Die Situation hat sich wie folgt weiterentwickelt:
die Hausverwaltung behauptet mir gegenüber:
Meine Fragen:
- WO steht denn das in der Garagenverordnung NRW ? Ich habe da nichts entsprechendes entdeckt.
- WAS heißt "jederzeit zugänglich" ? Darf ich da kein Schloß ranmachen ?
- WAS genau sind "brennbare Stoffe" ? Motorenöl ? Papier ? Eine Arbeitshose ? WO ist das definiert ?
Das ganze ist ein sehr wichtiges Thema für mich. Ich danke deshalb jedem, der mir hier helfen kann für seine Zeit und Mühe !!
Gruß
Die Situation hat sich wie folgt weiterentwickelt:
die Hausverwaltung behauptet mir gegenüber:
"Laut Garagenverordnung NRW müssen Stahlschränke jederzeit zwecks Überprüfung auf brennbare Stoffe zugänglich sein. Bei Nichteinhaltung wird die Feuerwehr informiert".
Meine Fragen:
- WO steht denn das in der Garagenverordnung NRW ? Ich habe da nichts entsprechendes entdeckt.
- WAS heißt "jederzeit zugänglich" ? Darf ich da kein Schloß ranmachen ?
- WAS genau sind "brennbare Stoffe" ? Motorenöl ? Papier ? Eine Arbeitshose ? WO ist das definiert ?
Das ganze ist ein sehr wichtiges Thema für mich. Ich danke deshalb jedem, der mir hier helfen kann für seine Zeit und Mühe !!
Gruß