Rundrufanlage
Verfasst: Do 02.02.2006 9:33
Hallo Kollegen,
wir haben in unserer Fa. eine Rundrufanlage, die auch zur Alarmierung der MA bei Räumungsalarm genutzt wird. Es gibt keine Vorgaben durch die Bauordnungsbehörde, eine ELA für die Gebäude zu errichten. Diese Anlage ist also "nice to have".
Mittlerweile ist es notwendig die Zentralentechnik wegen Altersschwäche auszutauschen. In diesem Zug möchten wir einige Bereiche in denen sich temporär externe, Arealunkundige Personen aufhalten, mit Funktionserhalt (E30) ausstatten.
Meine Frage ist nun, wenn wir Teilbereiche mit Funktionserhalt "ausstatten", wären wir zukünftig gezwungen die anderen Bereiche ebenfalls mit Funktionserhalt auszustatten?Oder bleibt die Freiwilligkeit bestehen!?
wir haben in unserer Fa. eine Rundrufanlage, die auch zur Alarmierung der MA bei Räumungsalarm genutzt wird. Es gibt keine Vorgaben durch die Bauordnungsbehörde, eine ELA für die Gebäude zu errichten. Diese Anlage ist also "nice to have".
Mittlerweile ist es notwendig die Zentralentechnik wegen Altersschwäche auszutauschen. In diesem Zug möchten wir einige Bereiche in denen sich temporär externe, Arealunkundige Personen aufhalten, mit Funktionserhalt (E30) ausstatten.
Meine Frage ist nun, wenn wir Teilbereiche mit Funktionserhalt "ausstatten", wären wir zukünftig gezwungen die anderen Bereiche ebenfalls mit Funktionserhalt auszustatten?Oder bleibt die Freiwilligkeit bestehen!?