Moin liebe Kollegen!
Habe ein klienes Problem und möchte gerne wissen, ob meine fachliche
Auffassung hier im Forum geteilt wird.
Sachverhalt:
Ein Gebäude -Verwaltunggebäude- wurde für einen Mieter umgebaut.
Es wurde eine sinnvolle Rettungswegkennzeichung im Objekt realisiert. Flucht- und Rettungspläne wurden erstellt und ausgehängt.
Mieter bemängelt:
Bei den Fluchttüren nach draußen handelt es sich um Glastüren mit einem Schloß im Bodenbereich, wie wir sie aus den Einkaufshäusern kennen. Dies darf nach der Auffasung des Mieters nicht sein. Somit auch die Kennzeichung oberhalb der Türen soll falsch und irreführend sein.
Meine Argumentation:
Es handelt sich um Türen im Verlauf des Flucht- und Rettungsweges. Sie sind auch so gekennzeichnet. Der Flucht- und Rettungsplan weist diese Türen ebenfalls auf.
Ein Handlungsbedarf seitens des Eigentümers besteht nicht mehr. Das Objekt wurde gem. der Bauordnung und den Randvorschriften umgebaut.
Meiner Anschicht nach greift in dem vorliegenden Fall der organisatorische
Brandschutzdes Mieters. Insbesondere die Arbeitstättenverordnung!
Hiernach müssen Türen im Verlauf von Rettungswegengekennzeichnet sein. Das sind sie. Die Türen müssen sich von innen ohne femde Hilfe Hilfsmittel jederzeit öffnen lassen- und jetzt kommts - solange sich Arbeitnehmer in der Arbeitstätte aufhalten. Das sind sie auch.
Fazit:
1. Der Einbau eines Panikschlosses in die Glastür ist technisch nicht
machbar. Kunde wünschte eine Galstür.
2. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die o. g. Hauptzugangstür
solange unverschlossen bleibt, solange sich seine Beschäftigten im
Gebäude aufhalten. Er muss dies also organisatorisch lösen!
Was in der Praxis wohl schwierig sein dürfte. Das ist jedoch ein Problem
des Mieters und nicht des Vermieters!
Stimmen Sie meiner Auffassung zu? Über Ihre Meinung würde ich mich freuen.
Gruß aus dem Norden
Flucht-und Rettungsweg in einem Verwaltungsgebäude
Falk H. hat geschrieben:uneingeschränkt JA!![]()
Evtl. kann ja der Mieter mit Magnetverschlüssen arbeiten...?
Hmmm,
ein uneingeschränktes "ja" würde ich nur dann abgeben, wenn ich den Mietvertrag kennen würde... .
Hier hätten wir wieder einmal den klassischen Fall des Zusammenpralls öfftl.-rechtl. Normen mit dem Zivilrecht.

Türen im Rettweg
Hallo,
bisher dachte ich, dass wir hier in einem Brandschutzforum sind.
Einschätzungen bezüglich des Privatrechts sind also irrelevant.
Zu einer bauabnahme in NS hat mir ein Bauaufsichtler einmal gesagt es wäre seine persönliche Note, wenn er einen Antipanikverschluss für eine Tür fordere, die während der Anwesenheit von Beschäftigten, nicht Personen, sowieso nicht verschlossen ist, weil sie den Hauptzugang darstellt.
Der Bauherr hat dann, des lieben Friedens wegen, kleinbei gegeben.
Ich meine rein bauordnungsrechtlich ist eine Tür, die sich mit einen Griff, leicht öffnen lässt, ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt (z.B. Brandabschnitt) und die während sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte aufhalten nicht verschlossen ist alles im Lot.
Eine Tür im Rettungsweg kann übrigens auch verschlossen sein, wenn es sich um einen "Einmann (frau)-Betrieb handelt, weil da die ArbStättVO gar nicht gilt.
H. Müller
bisher dachte ich, dass wir hier in einem Brandschutzforum sind.
Einschätzungen bezüglich des Privatrechts sind also irrelevant.
Zu einer bauabnahme in NS hat mir ein Bauaufsichtler einmal gesagt es wäre seine persönliche Note, wenn er einen Antipanikverschluss für eine Tür fordere, die während der Anwesenheit von Beschäftigten, nicht Personen, sowieso nicht verschlossen ist, weil sie den Hauptzugang darstellt.
Der Bauherr hat dann, des lieben Friedens wegen, kleinbei gegeben.
Ich meine rein bauordnungsrechtlich ist eine Tür, die sich mit einen Griff, leicht öffnen lässt, ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt (z.B. Brandabschnitt) und die während sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte aufhalten nicht verschlossen ist alles im Lot.
Eine Tür im Rettungsweg kann übrigens auch verschlossen sein, wenn es sich um einen "Einmann (frau)-Betrieb handelt, weil da die ArbStättVO gar nicht gilt.
H. Müller
Re: Türen im Rettweg
homueller hat geschrieben:Hallo,
bisher dachte ich, dass wir hier in einem Brandschutzforum sind.
Einschätzungen bezüglich des Privatrechts sind also irrelevant.
....
Dieser Satz erschliesst sich mir nicht. Der Brandschutz und insbesondere der bauliche Brandschutz hat massivste Auswirkungen auf zivilrechtliche oder wie Sie sagen "privatrechtliche" Rechtsverhältnisse.
Nicht zuletzt dient jede Hilfe, die ein Planer oder sonstiger Verantwortlicher hier erbittet, nicht zuletzt der Absicherung der eigenen Position um sich, seinem Auftraggeber gegenüber nicht Schadesersatzpflichtig zu machen. Warum so etwas hier nicht besprochen werden soll erschliesst sich mir nicht.